Unfall am Wörthersee mit politischer Dimension
Ein Mann starb beim Sturz von einem Boot in den Wörthersee. Sein Freund, der das Gefährt betrunken lenkte, steht ab heute vor Gericht.
Von Cornelia Ritzer
Wien, Klagenfurt –Heute beginnt am Klagenfurter Landesgericht das Strafverfahren gegen einen Bootslenker wegen grob fahrlässiger Tötung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit und gegen einen Schiffsführer wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen. Hinter dieser sperrigen Überschrift verbirgt sich ein dramatischer Bootsunfall am Wörthersee, bei dem ein Mann (44) starb. Und der von Interesse für die Öffentlichkeit ist. Denn der Hauptangeklagte, ein 45-jähriger Niederösterreicher, war Medienmanager in einer Spitzenfunktion (sein Name wurde aus Persönlichkeitsschutzgründen nicht genannt) – und der Fall hat eine politische Dimension.
Der Unfall hatte sich am 2. Juni 2017 ereignet. Insgesamt befanden sich zum Unfallzeitpunkt fünf Menschen an Bord des Motorbootes, vier Freunde aus Niederösterreich und der Bootsführer aus Kärnten. Das Boot entfernte sich vom Ufer, als der Lenker – er hatte laut Untersuchung 1,2 Promille Alkohol im Blut – vor Maria Wörth laut Aussagen von Augenzeugen einige scharfe Kurvenmanöver machte. Dabei ging einer der Männer, ein Baumeister aus dem Weinviertel, über Bord. Laut Polizei ging der Mann sofort unter, seine Leiche wurde in etwa 30 Metern Tiefe gefunden.
Als dieser tragische Unfall passierte, war der nunmehrige Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) Innenminister. Und er soll in dieser Funktion die Ermittlungen rund um das Bootsunglück beeinflusst haben. Der Grund dafür: Der Erstangeklagte soll ein guter Bekannter des ÖVP-Politikers sein. Den Vorwurf der Einflussnahme wies Sobotka im TT-Interview als „glatte Lüge“ zurück. Und auch eine parlamentarische Anfrage des Grünen-Abgeordneten Albert Steinhauser über eine mögliche Weisung gab es im Vorjahr. Die Antwort: Weder er noch einer seiner Kabinettsmitarbeiter habe in der Angelegenheit „eine mündliche oder schriftliche Weisung erteilt“, ließ Sobotka wissen.
Über die Details der Unglücksfahrt gibt es zahlreiche Spekulationen, die Gegenstand mehrerer Untersuchungen und Gutachten waren. So erzählten Zeugen, die den Zwischenfall vom Ufer aus beobachtet hatten, dass das Boot nach dem Sturz des 44-Jährigen rückwärts geführt wurde. Dafür spricht auch das Ergebnis der Obduktion: Laut medizinischem Gutachten war der Niederösterreicher in die Schiffsschraube des Bootes geraten. Diese Verletzungen führten zu seinem Tod. Zu klären ist in den anberaumten drei Verhandlungstagen auch die Aussage des Angeklagten, dass er zum gleichen Zeitpunkt wie das Opfer aus dem Boot gefallen sei. Ein nachträgliches Überfahren des Opfers durch seinen Mandanten sei daher aus Verteidigungssicht auszuschließen, wird Alexander Todor-Kostic, der Anwalt des 45-jährigen Medienmanagers, als Verteidigung ausführen. Um offene Fragen wie diese zu klären, werden Gutachten von Sachverständigen aus verschiedenen Sachgebieten erörtert. Auch wird eine aufgrund von mehreren Messfahrten erstellte Computersimulation der Unglücksfahrt analysiert werden.
Die zwei Angeklagten werden vor Einzelrichter Matthias Polak im Geschworenensaal des Landesgerichts Klagenfurt stehen. Dem Lenker des Bootes drohen bis zu drei Jahre Haft, dem Bootsführer bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
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