Verfahren in oststeirischem Suizid-Fall mit neuem Gutachten-Auftrag
Graz (APA) - Ein oststeirischer Suizid-Fall aus dem Jahr 2014 wird von der Staatsanwaltschaft Graz nun fortgeführt, „um mit Spekulationen au...
Graz (APA) - Ein oststeirischer Suizid-Fall aus dem Jahr 2014 wird von der Staatsanwaltschaft Graz nun fortgeführt, „um mit Spekulationen aufzuräumen“, sagte Sprecher Hansjörg Bacher am Dienstag. Für den Tod eines Pensionisten im Umfeld jenes Arztes, der seine Kinder jahrelang gequält haben könnte, war ein Privatgutachten vorgelegt worden, das den Selbstmord in Zweifel zieht.
Bekannt ist, dass ein 63-jähriger Oststeirer im September 2014 tot in seinem Haus gefunden worden war. Laut Akt hatte er sich mit einer Waffe selbst erschossen. Erst später wurde klar, dass es sich um die Waffe des Arztes handelte, der sich im Vorjahr vor Gericht verantworten musste. Während die Staatsanwaltschaft von einem Suizid ausging, blieb unklar, wie die Waffe in das Haus des Pensionisten kam. Sie könnte von jemandem gebracht worden sein, was eine Mitwirkung zum Selbstmord bedeuten könnte. Da man in der Sache damals nicht weiterkam, war das Verfahren abgebrochen worden, schilderte Bacher.
Der Staatsanwalt bestätigte einen Bericht der „Kleinen Zeitung“ (Dienstag-Ausgabe), wonach das Verfahren nun fortgeführt wird. Anlass ist das Privatgutachten eines ehemaligen Wiener Gerichtsmediziners. Dieses schließt offenbar einen Suizid mit ziemlicher Sicherheit aus. Kolportiert wurde, dass beim Toten keine Schmauchspuren gefunden worden seien und dass er eine Behinderung an den Armen hatte und sich daher nicht selbst hätte erschießen können.
Bacher räumte vorweg mit „Legenden“ auf: Es stimme schlicht nicht, dass keine Schmauchspuren gefunden wurden. Die Suche nach Schmauchspuren sei nämlich erst nach Aufkommen des Verdachts erfolgt, weshalb es sein kann, dass keine mehr nachweisbar waren. Eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit der Arme des Mannes bestand zwar, jedoch möglicherweise nicht in dem kolportierten Ausmaß. Er betonte am Dienstag, dass die DNA des Toten sowohl am Abzug als auch am Magazin der Waffe sichergestellt worden war. Die Staatsanwaltschaft geht daher nach wie vor von einem Selbstmord aus.
Das vorgelegte Privatgutachten veranlasste die Behörden jedoch, nun selbst einen gerichtlich beeideten Sachverständigen aus dem Schusswesen zu beauftragen. Er soll binnen acht Wochen die vorliegenden Beweise untersuchen.
Der 63-Jährige war übrigens ein Nachbar des Arztes und die Tochter des Toten soll ein Verhältnis mit dem Mediziner gehabt haben. Der Vater soll gegen diese Affäre gewesen sein. Der Arzt gestand bei den bisherigen Vernehmungen ein, dass es sich um seine Waffe handelte, er will sie aber zuletzt 2008 gesehen haben.
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