„Verblendete“ Buchhalterin 2- „Hab‘ gar nicht gut gelebt in dem Sinn“

Wien (APA) - Das Abzweigen des fremden Vermögens war auch insofern bemerkenswert, als die Buchhalterin außergewöhnlich gut verdiente. Begonn...

Wien (APA) - Das Abzweigen des fremden Vermögens war auch insofern bemerkenswert, als die Buchhalterin außergewöhnlich gut verdiente. Begonnen hatte sie mit einem Monatsgehalt zwischen 6.000 und 8.000 Euro. Zuletzt kassierte sie monatliche Honorare zwischen 40.000 und 80.000 Euro. „Ich mache den falschen Job“, bemerkte dazu Staatsanwältin Judith Ziska.

„Ich hab‘ gar nicht gut gelebt in dem Sinn. Ich hab‘ gearbeitet, gearbeitet, gearbeitet. Auch am Samstag und Sonntag. Kein Urlaub“, hob die Angeklagte hervor. Bis zu 300 Stunden wäre sie Monat für Monat an ihrer Arbeit gesessen. Ihr wäre kaum Zeit geblieben, um „aufzublicken“. Sie hätte „in dem Wahn gelebt, man hätte mir eine Möglichkeit geschaffen, mich zu sanieren. Das war mein emotionales Schutzschild, dass ich was tu, was ich nicht tun sollte“, erklärte sie hinsichtlich ihrer Malversationen.

Die Tathandlungen flogen auf, nachdem die 59-Jährige angekündigt hatte, mit März 2016 aus gesundheitlichen Gründen die Buchhaltung abgeben zu wollen. Zunächst war sie nicht bereit, der Steuerberatungs-Kanzlei, die die Finanzgebarung übernehmen sollte, Datensätze zu übergeben, die weiter als bis zum Jänner 2016 zurückreichten. Als sich ihre schleierhaften Überweisungen nicht mehr verheimlichen ließen, behauptete die Angeklagte EDV-Fehler bzw. machte geltend, sie habe Beträge flüssig machen müssen, um Sammelklagen von Kunden abzuwehren, bei denen der Essen-Anbieter irrtümlich doppelte Abbuchungen von ihren Kreditkarten vorgenommen hätte. Schließlich legte die Schwindlerin aber doch ein umfassendes Geständnis ab.

„Erst in der Haft bin ich wieder auf den Füßen gelandet“, vertraute die Frau dem Schöffensenat an. Seither werde sie „zusehends damit konfrontiert, dass ich nicht nur als Staatsbürgerin, sondern als Mutter versagt habe“. Denn ihr Plan, ihren Sohn und ihre Tochter abzusichern, sei nicht aufgegangen: „Das eine Haus ist gar nicht fertig. Meine Kinder haben keinen Nutzen davon.“ Zudem laufen Bestrebungen der Online-Plattform, die beiden Immobilien zu veräußern, um auf diesem Weg zumindest eine teilweise Schadensgutmachung zu erwirken. Dass sie selbst dazu kaum einen Beitrag wird leisten können, war der Angeklagten bewusst: „Wenn ich nicht 300 Jahre alt werde, wird‘s schwierig werden.“