Tirol

Rauchen ab 18, länger Ausgang: Einheitliche Regeln für Jugend

Für Jugendliche soll Rauchen erst ab dem 18. Lebensjahr erlaubt werden.
© iStock

Tirols Jugendlandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf ist zuversichtlich, dass man sich heute auf einen einheitlichen Jugendschutz einigt. Die Aufgaben sollen aber Ländersache bleiben.

Von Marco Witting

Hall i. T. –Gestern standen Gespräche auf Beamtenebene auf dem Programm, heute beraten die Jugendreferenten der Bundesländer über das Jugendschutzgesetz. Die für 12 Uhr mittags angesetzte Pressekonferenz von Ministerin Juliane Bogner-Strauß und Tirols LR Patrizia Zoller-Frischauf (beide VP) ist ein (hoffnungsfrohes) Signal, dass der allseits und lange gehegte Wunsch nach einheitlichen Regeln im Jugendschutz umgesetzt werden könnte. Doch fix ist der Pakt noch nicht.

Von mehreren Seiten wurde zuletzt Skepsis angemeldet – am stärksten aus Oberösterreich. Bogner-Strauß hat in einem Schreiben die Landeshauptleute um Unterstützung gebeten. Sie möchte die Themen Ausgehzeiten, Rauchen und gebrannter Alkohol vereinheitlichen. Zoller-Frischauf, in der neuen Landesregierung wieder für den Jugendschutz zuständig, „begrüßt“ die Vorschläge, die auch die Positionen der Bundesjugendvertretung sind. Auch, weil „sich in Tirol relativ wenig verändern wird“. Konkret hieße das, dass Jugendliche unter 14 Jahren künftig einheitlich bis 23 Uhr ausgehen dürfen. Für 14- bis 16-Jährige wäre ein Uhr Früh die Grenze. Beim Alkohol sieht der Vorschlag eine Zweiteilung vor: Ab 16 Jahren wäre die Abgabe von Alkohol erlaubt, wobei jedoch „Alkoholika mit höherem Promillegehalt“, also Spirituosen, erst ab 18 gekauft und getrunken werden dürfen. Zoller-Frisch­auf will „Eltern nicht bevormunden“, allerdings etwa beim Thema Rauchen gleichzeitig auch in die Pflicht nehmen. „Es ist sicher auch richtig, das Rauchen erst ab 18 Jahren zu erlauben.“

Schon im Vorjahr hatten sich die damals zuständigen Jugendreferenten auf die einheitlichen Spielregeln in ganz Österreich für die jungen Raucher geeinigt. Nur umgesetzt wurde das dann von den einzelnen Ländern nie.

Gelten sollen die neuen Regeln ab dem 1. Jänner 2019. Notfalls wohl auch ohne einzelne Länder, die dem nicht zustimmen. So scheint es hinter den Kulissen wohl die Zustimmung von zumindest sieben Bundesländern zu geben. Zoller-Frischauf ist trotz des allgemeinen Willens zur Einheitlichkeit auch weiterhin dafür, dass der Jugendschutz Landessache bleibt. Sie sagt dazu: „Ich glaube, dass wir in den Ländern sehr schnell reagieren können. Und wir hätten dann die Möglichkeit, sollten sich etwa bei den Jugendlichen unter 14 Jahren Probleme ergeben, noch eine Ebene einzuziehen.“ Aktuell gebe es in Tirol dazu keinen Bedarf. „Und ich hoffe, dass wir den auch in Zukunft nicht haben werden.“

Bleibt die Frage, wie die Gesetze kontrolliert werden. Hier setzt man in Tirol vor allem auf Prävention und will dafür auch entsprechende Mittel lukrieren. „Beim Verkauf wird natürlich die Ausweiskontrolle gefragt sein und das wird einiges regeln und da und dort wird es auch Kontrollen geben“, sagt Zoller-Frischauf. Die Jugendumfrage vor einigen Jahren in Tirol hätte gezeigt, dass die Jugendlichen Regeln wollen und sie befürworten. Es gehe darum, die Heranwachsenden zu stärken und „mit vielen positiven Vorbildern“ zu umgeben. „Wir haben tolle Jugendliche. Ein wenig Übermut gehört schon dazu.“