Baby erlitt Schütteltrauma: Urteilsberatung in Wiener Neustadt

Wiener Neustadt (APA) - Den Schöffen war per Video die kontradiktorische Einvernahme des Siebenjährigen vorgeführt worden. Als er mit Klebeb...

Wiener Neustadt (APA) - Den Schöffen war per Video die kontradiktorische Einvernahme des Siebenjährigen vorgeführt worden. Als er mit Klebeband am Sessel festgemacht wurde, sei seine Mutter im Wohnzimmer gewesen und habe geweint, erzählte er laut Vortrag der Richterin. Auf die Frage, ob das Knien auf den Kochlöffeln wehgetan hatte, gab er keine Antwort. In der Ecke habe er „nicht lang“ auf Zehenspitzen stehen müssen.

Zu einem eventuell auffälligen Verhalten des Buben - laut seiner Mutter lebhaft, mitunter auch bockig - waren auch die Großeltern als Zeugen befragt worden. Die Richterin führte aus, dass das Kind durch den Umzug zum Angeklagten in ein anderes Bundesland aus seiner vertrauten Umgebung - Kindergarten, Großeltern - gerissen worden war.

Der Verfahrenshelfer, dem zufolge das Baby sehr wohl von der Couch oder seiner Mutter hinunter gefallen sein könnte, beantragte die neuerliche Ladung der Kindesmutter sowie einen Lokalaugenschein zum Beweis dafür, dass das Sofa einen harten Holzrand aufweise. Laut dem Sachverständigen konnten die Verletzungen allerdings nicht durch einen einmaligen Sturz entstanden sein - und auch nicht durch ein Kind wie den älteren Bruder oder „hoppe, hoppe Reiter“-Spielen. Der Antrag wurde abgewiesen.

Im Schlussvortrag verwies die Staatsanwältin eindringlich darauf, dass die Bewertung von Schuld oder Nichtschuld Aufgabe des Schöffensenats sei. Sie sprach von einem feststellbaren großen Gewaltpotenzial beim Angeklagten im kurzen Zeitrahmen von nur zwei Wochen seit Beginn des Zusammenlebens. Auch ein kurzes, heftiges Schütteln könne bei einem Baby Hirnverletzungen, die sich dann nach und nach herausbilden, verursachen. Sie sah die Anklage erhärtet und forderte eine schuld- und tatangemessene Bestrafung. Gewalt gegen Kinder, die sich noch nicht artikulieren können, sei absolut verpönt.

„Warum soll er das gemacht haben? Es gibt keinen Grund“, erinnerte der Verteidiger an übereinstimmende Aussagen, wonach die Kleine ein ruhiges, problemloses Baby gewesen sei. Er ersuchte den Senat um Milde. Um 14.30 Uhr begann die Urteilsberatung.