Prozess um Mordauftrag 2 - Enthaftung mangels dringenden Tatverdachts

Wien (APA) - „Nach den Ergebnissen des Beweisverfahrens steht fest, dass ein dringender Tatverdacht nicht mehr vorliegt“, begründete der Vor...

Wien (APA) - „Nach den Ergebnissen des Beweisverfahrens steht fest, dass ein dringender Tatverdacht nicht mehr vorliegt“, begründete der Vorsitzende die Enthaftung des Angeklagten. Dieser wirkte von den Vorgängen fast überrumpelt, ehe er ein mehrfaches „Dankschön, Dankschön“ rausbrachte.

Nach der Urteilsverkündung fielen ihm im Publikum anwesende Verwandte und Freunde um den Hals bzw. gratulierten ihm. „A bissl a Glück hob i a no im Leb‘n“, meinte der 19-fach Vorbestrafte. „Host a Auto? Dann bring mi weg von da“, wandte er sich an einen Vertrauten.

Erledigt ist die Strafsache für den Mann aber keineswegs. Die Verhandlung muss vor einem neu zusammengesetzten Schwurgericht wiederholt werden. Andere Geschworene werden zu beurteilen haben, ob die Beweislage ausreichend ist, um davon auszugehen, dass sich alles so wie von der Staatsanwältin in ihrer Anklageschrift skizziert abgespielt hat.