Prozess um Mordauftrag gegen Ex-Frau: Angeklagter enthaftet
Wien (APA) - „A bissl a Glück hob i a no im Leb‘n“, hat ein 68-jähriger Wiener am Donnerstag am Landesgericht den Ausgang seines Mordprozess...
Wien (APA) - „A bissl a Glück hob i a no im Leb‘n“, hat ein 68-jähriger Wiener am Donnerstag am Landesgericht den Ausgang seines Mordprozesses kommentiert. Zunächst sprachen die Geschworenen den 19-fach Vorbestraften, der einen gegen seine Ex-Frau gerichteten Mordauftrag vergeben haben soll, mit 7:1 Stimmen wegen versuchter Bestimmung zum Mord schuldig. Aber die drei Berufsrichter akzeptierten das nicht.
Sie setzten das Urteil aus. „Der Schwurgerichtshof ist einstimmig der Meinung, dass der Wahrspruch der Geschworenen falsch ist“, stellte der vorsitzende Richter Stefan Apostol fest. Nach Ansicht der Berufsrichter beruhte die Entscheidung der Geschworenen auf einem Irrtum. Die Verhandlung muss nun in einigen Wochen, möglicherweise Monaten vor einem neu zusammengesetzten Schwurgericht wiederholt werden. Andere Geschworene werden dann zu beurteilen haben, ob sich die Beweislage mit den in der Anklage skizzierten Tatabläufen deckt.
Bis dahin ist der 68-Jährige aber ein freier Mann. Er wurde nämlich nach Schluss der Verhandlung nach rund viermonatiger U-Haft auf freien Fuß gesetzt. „Nach den Ergebnissen des Beweisverfahrens steht fest, dass ein dringender Tatverdacht nicht mehr vorliegt“, begründete der Vorsitzende die Enthaftung. Der 68-Jährige wirkte von den Vorgängen fast überrumpelt, ehe er ein mehrfaches „Dankschön, Dankschön“ rausbrachte. Im Publikum anwesende Verwandte und Freunde fielen ihm um den Hals bzw. gratulierten ihm. „Host a Auto? Dann bring mi weg von da“, meinte der Mann zu einem Vertrauten.
Die Anklage legte ihm zur Last, er habe um 10.000 Euro seine Ex-Frau „wegräumen“ lassen wollen. Der 68-Jährige stellte das wortreich in Abrede: „I hob kane Probleme mit meiner Frau. Wir busserln uns noch.“ „Sie war ihm ein Dorn im Auge“, meinte demgegenüber Staatsanwältin Carina Steindl. Er habe ihr die Schuld gegeben, dass die gemeinsame 18 Jahre alte Tochter keinen Kontakt mehr zu ihm wünschte. „Aus diesem Grund wollte er sie beseitigen“, bekräftigte die Anklägerin.
Über eine langjährige Bekannte hatte der Angeklagte einen ehemaligen Polizisten kennengelernt, der im Ruhestand als Security und Personenschützer arbeitet. Außerdem ist er als Vertrauensperson (VP) für die Polizei tätig. Ihm gegenüber soll der 68-Jährige zuerst von der Entführung, später von der Ermordung seiner Ex fabuliert haben. Ein solches, eineinviertel Stunden langes Vorgespräch zeichnete der VP auch heimlich mit seinem Mobiltelefon auf. Die Audiodatei ist allerdings aus nicht ganz nachvollziehbaren Gründen nicht Bestandteil des Gerichtsakts. Dort findet sich nur ein Gedächtnisprotokoll des VP.
Der pensionierte Polizist vermittelte in weiterer Folge dem 68-Jährigen einen vermeintlichen Killer, mit dem sich der Angeklagte Ende November 2017 mehrmals traf. Um den Gesprächspartner zu überzeugen, dass er für das jähe und gewaltsame Ende seiner Ex zu zahlen bereit sei, soll er diesem seine prall gefüllte Brieftasche gezeigt haben. Eine Voranzahlung wurde aber nicht ausgemacht, was für Verteidiger Rudolf Mayer deutlich machte, dass das Ganze aus Sicht des Angeklagten von Anfang an nicht ernst gemeint war.
Der vermeintliche Killer war in Wahrheit ein verdeckter Ermittler der Polizei. Laut Mayer durchschaute sein polizeierfahrener Mandant („Ein Schwerkrimineller, ein echter Pülcher“) sowohl das als auch die Polizei-Vergangenheit des VP. Er hätte sich „aus Neugierde“ auf die Gespräche mit den beiden eingelassen.
„Glauben‘s wirklich, dass das so geschieht von so einem Menschen, wenn der seine Frau weghaben will?“, wandte sich Mayer direkt an die Geschworenen. Der 68-Jährige hätte immerhin Zugang zu einem Waffenarsenal mit einer Kalaschnikow, zwei Maschinenpistolen, einer Glock, 14 Langwaffen und Sprengsätzen gehabt. Hätte er der Ex-Frau tatsächlich nach dem Leben getrachtet, hätte der Angeklagte das eigenhändig erledigen können, gab der Anwalt zu bedenken. „Ich hab‘ auch noch nie einen Mordauftrag gesehen, wo nicht vorher ein Geld gezahlt wird. Soll es der Mörder nachher einklagen vor Gericht, wenn er es gemacht hat und nix bekommt? Nie im Leben wäre etwas passiert ohne Geld“, hielt Mayer weiter fest.
Im Anschluss versicherte der 68-Jährige, er verstehe sich nach wie vor „super“ mit seiner Ex und nenne die gebürtige Türkin in ihrer Muttersprache „Liebling“. Er habe mit ihr „null Bröserln“. „Der Dicke“ - so nannte der Angeklagte den VP - sei mit dem Mordvorschlag dahergekommen, als man sich gegenseitig von den jeweiligen Ex-Frauen erzählt hätte. Als dieser ihm mit den Worten „Do kenn i wen, der dei Alte wegräumt“ einen Kontakt vermittelt hätte, habe er sich zum Schein drauf eingelassen: „Wenn i amol etwas riech‘, was net leiwand riecht, sondern stinkt, dann schau i amol, was dahinter steckt.“ Das Ganze sei „a Show“ gewesen, behauptete der Angeklagte.
Der Anklage zufolge sollte der Mordanschlag zwischen 27. November und 3. Dezember über die Bühne gehen, wobei sich der angeblich seiner Ex-Frau überdrüssige Pensionist für diesen Zeitraum ein wasserdichtes Alibi beschaffen wollte. Als Tötungsart schwebte dem 68-Jährigen zunächst das Versenken eines Fahrzeugs in der Donau vor, wobei sich die Ex-Frau betäubt und gefesselt im Kofferraum befinden sollte. Ersatzweise war von einem Mordanschlag im Haus der Ex-Frau die Rede. Letztlich soll man sich darauf geeinigt haben, dass ein Täter aus der Ukraine den Mord mittels mehrerer Kopfschüsse ausführen sollte. Dazu kam es allerdings nicht mehr - der verdeckte Ermittler sorgte dafür, dass der 68-Jährige festgenommen wurde.
Der verdeckte Ermittler erklärte im Zeugenstand, er habe sich dem Angeklagten als jemand vorgestellt, der „schmutzige Aufträge durchführt“. Dieser hätte geklagt, seine Ex-Frau müsse „entsorgt“ werden, weil sie sein Leben ruiniert hätte. „Beim zweiten Treffen ist es detailliert um den Mord gegangen“, meinte der Zeuge, dessen Identität aus Sicherheitsgründen nicht preisgegeben wurde. Er hätte ein Foto der Frau, ihre Adresse und ihre Telefonnummer bekommen.
Auf die Frage, ob er den Eindruck hatte, dass der 68-Jährige ihn durchschaut und als Polizisten erkannt hätte, meinte der Ermittler: „Das Gefühl hatte ich zu überhaupt keinem Zeitpunkt, zumal er mir einen Mordauftrag gegeben hat.“ „Ohne Vorauskassa, ist das üblich?“, fragte sich der vorsitzende Richter Stefan Apostol. - „Ich hab noch nie wen umgebracht. Aber er hätte zahlen müssen, so oder so“.
Fakt ist, dass der verdeckte Ermittler nicht verkabelt war und daher sämtliche Gespräche, die er mit dem Angeklagten führte, nicht aufgezeichnet wurden. Darauf angesprochen, bemerkte der Polizist: „Ich habe das mehrmals vorgeschlagen. Es ist aber nicht angeordnet worden.“ Dem Vernehmen nach dürften die Entscheidungsträger zur Ansicht gekommen sein, dass nicht ausreichend Zeit vorhanden war, um sich von der Justiz einen Lauschangriff genehmigen zu lassen.
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