UNO kritisiert die Entscheidung österreichischer Gerichte
Seit 17 Jahren kämpft die Familie Bacher in Vomp für einen leichtere Zugang zum Eigenheim. Denn Sohn Simon schafft den steilen Weg aufgrund seiner Behinderung alleine nicht. Die UNO stellte nun eine klare Verfehlung der österreichischen Behörden fest: Sie haben die Barrierefreiheit nicht in den Fall miteinbezogen.
Von Eva-Maria Fankhauser
Vomp – Was anfangs nur eine kleine Hürde war, entwickelte sich in den letzten 17 Jahre zum Mammutprojekt. Solange kämpft die Familie Bacher aus Vomp schon für einen einfacheren Zugang zu ihrem Haus. Einen Zugang, den auch Sohn Simon bewältigen kann. Der junge Mann hat das Downsyndrom und kann den steilen Schotterweg zum Einang nicht alleine gehen.
Über all die Jahre hinweg ist viel passiert. Doch am Weg hat sich für Simon nichts geändert. Er bleibt steinig. Fast unüberwindbar. Eine vom Land geförderte Überdachung des Weges musste wieder abgerissen werden. Ein Nachbar mit Servitutsrecht für den Gehweg sah sich und den Luftraum eingeschränkt. Später hätte sich der Nachbar an den Sanierungskosten für den Weg beteiligen sollen – plötzlich beteurte er diesen doch kaum zu nutzen. Wieder gab das Gericht ihm recht. Nachdem die Familie alle Möglichkeiten und Rechtsmittel ausgeschöpft hatte blieb nur mehr ein Schritt: Eine Individualbeschwerde bei der Uno. Das war 2014.
Vier Jahre später ist es geschafft: Die UNO stellt in ihrem Schreiben an die Republik Österreich fest, dass im Fall Bacher eine Diskriminierung eines Menschen mit Behinderung durch die Behörden passiert ist. Die Uno fordert Schadensersatz und die Erstattung der Gerichtskosten für Simon sowie eine Lösung für den Weg. Weiters steht im UN-Entscheid, dass der Staat verpflichtet sei ähnliche Verstöße zu verhindern und dafür Maßnahmen zu setzen.
Doch hilft das der Familie Bacher? Der UN-Entscheid ist eine Empfehlung. Rechtlich gesehen, muss Österreich gar nichts tun. „Das spielt sich nun auf einem diplomatischen Parkett ab. Österreich hat die UN-Behindertenrechtskonvention unterschrieben und sollte die Stellungnahme ernst nehmen“, sagt Petra Fiegl. Sie hat die Familie bei der Individualbeschwerde unterstützt.
Isolde Kafka, Vorsitzende des Tiroler Monitoringausschusses und Antidiskriminierungsbeauftragte, hofft, dass das zuständige Außenministerium für eine finanzielle Lösung alle Beteiligten an einen Tisch holt. „Zudem wurde aufgezeigt, wo es noch gesetzliche Mankos gibt. Das Thema Behinderung muss künftig bei einem Urteil relevant sein“, sagt Kafka.
„Es war immer nur die Rede von einem Nachbarkeitsstreit. Die Barrierefreiheit wurde nie miteinbezogen. Das kritisiert auch die UNO“, sagt auch Andreas Müller. Er sitzt als Völkerrechtsprofessor der Uni Innsbruck ebenfalls im Monitoringausschuss. Laut Müller werde Österreich unter keiner Voraussetzung die Vertretungskosten oder eine Entschädigung zahlen. Die Angst vor einem Präsidenzfall sei zu groß. Aber: „Ich sehe die Chance, dass anderen geholfen wird. Das Justizministerium ist gefordert bei der Ausbildung von Richtern etc. die Bewusstseinsbildung für Menschen mit Behinderun zu stärken.“
Für Kafka ist der UN-Entscheid ein wesentliches Puzzleteil, das mehr Bewusstsein für Barrierefreiheit und Menschen mit Behinderungen schaffen kann. „Der Entscheid kann unmittelbare Auswirkungen auf jede einzelne Gemeinde und Behörde haben“, sagt sie. Vor allem brauche es dringend Schulungen und eine Sensibilisierung gegenüber Menschen mit Behinderungen. Eine konkrete Maßnahme, die für die Monitoringvorsitzende wichtig wäre, ist, dass man nun auch gesetzliche Maßnahmen setzen könnte, um zB. Urteile nach einem Entscheid wie diesem aufzuheben. Zudem sei es laut Fiegl wichtig einen Kontrollmechanismus zu schaffen, der die Barrierefreiheit im Auge hat und sich um Anliegen und Probleme kümmert.
„Ich finde es toll, dass die Familie diesen Weg gegangen ist. Es ist sehr bewunderswert. Sie setzen damit ein Signal“, sagt Kafka. Auch, wenn der Weg ein sehr steiniger und schwieriger war. Die Hoffnung, dass sich nun etwas tut ist groß. Sie wolle nun nicht locker lassen. „Es ist mir ein persönliches Anliegen“, sagt Kafka.
Bemerkenswert ist für Müller auch, dass seit dem Unterzeichnen Österreichs der UN-Behindertenkonvention vor etwa zehn Jahren, nur eine weitere Individualbeschwerde (2015) vor der UNO gelandet ist.
Innerhalb von sechs Monaten muss das Außenministerium nun auf die UN-Empfehlung reagieren. Was dabei rauskommt, ist nicht abschätzbar. Die Familie Bacher hat die Hoffnung noch nicht aufgegeben. Auch, wenn Simons Mutter, Sue Bacher, langsam mit ihren Kräften am Ende ist. Sie zeigt sich froh über den UN-Entscheid und hofft nicht nur, dass sich für Simon bald etwas tut, sondern auch für alle anderen Menschen mit Behinderung in Österreich.
Im TT-Gespräch verrät Bacher, dass ihr Nachbar das Grundstück mittlerweile veräußert hat. Neben ihrem Einfamilienhaus ist nun eine Wohnanlage geplant. Mit Hilfe des Landesvolksanwalts habe sie bereits mit dem Bauträger Gespräche geführt. Es gäbe die Möglichkeit über die Tiefgarage der künftigen Wohnanlage per Lift den Höhenunterschied zu überwinden und dann mittels Servitutsrecht einen ebenerdigen Weg zur Haustür der Familie Bacher zu schaffen. Auch einer Überdachung des Weges stehe nun nichts mehr im Wege. Fast nichts. Denn die Familie Bacher ist nicht nur mit den Nerven nach 17 Jahren am Ende, sondern auch finanziell. „Wenn wir das Angebot über die Tiefgarage in Anspruch nehmen müssten wir die Kosten von etwa 30.000 Euro für den Parkplatz tragen“, erklärt Bacher. Neben den Kosten, bleibe das Problem, dass die Mitarbeiter der Lebenshilfe zum Abholen von Simon trotzdem über den steilen Weg zur Haustüre gehen müssten. Bacher hofft daher, dass die Politik einlenkt und Unterstützung zusichert.
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