Haft für falschen Polizisten und Komplizen in St. Pöltener Prozess
St. Pölten (APA) - Wegen Betrügereien sind zwei Männer am Freitag in einem Prozess am Landesgericht St. Pölten schuldig gesprochen worden. D...
St. Pölten (APA) - Wegen Betrügereien sind zwei Männer am Freitag in einem Prozess am Landesgericht St. Pölten schuldig gesprochen worden. Der 48-Jährige hatte sich laut Anklage als Polizist ausgegeben und entlang von Autobahnen vorwiegend Autotransporteuren Geld herausgelockt. Er erhielt drei Jahre Haft. Ein 34-Jähriger gab zu, das Fluchtfahrzeug gelenkt zu haben, er bekam 14 Monate. Die Urteile sind rechtskräftig.
Die beiden Rumänen, die einschlägige Vorstrafen in anderen europäischen Ländern vorweisen, bekannten sich in der Schöffenverhandlung schuldig. Dem 48-Jährigen wurde vorgeworfen, als falscher Polizist elf Mal von Juni bis November 2017 mit wechselnden Komplizen entlang der Westautobahn (A1) in Niederösterreich und auch der Innkreis Autobahn (A8) in Oberösterreich Fahrzeuge angehalten, kontrolliert und Insassen Geld abgeknöpft zu haben. Insgesamt wurden rund 50.000 Euro erbeutet. Der 34-Jährige soll zwei Mal als Chauffeur fungiert haben.
„Ihr Augenmerk war auf Autoschieber gerichtet“, führte Staatsanwalt Karl Wurzer aus. Der Ältere soll Geldscheine - unter dem Vorwand, dass es sich möglicherweise um Falschgeld handle - kontrolliert haben, bevor er mit der Beute in einem von einem Komplizen gelenkten Wagen mit gestohlenen Kennzeichen davonraste.
„Ich hatte keine Arbeit und musste das machen“, rechtfertigte sich der 48-Jährige laut der Dolmetscherin. Betrügereien nach diesem Muster habe er bereits vor Jahren in Deutschland verübt, als er keine Beschäftigung hatte, berichtete der Rumäne. „Man hat mich mehrmals erwischt“, verwies er auf Vorverurteilungen in Deutschland und Frankreich.
Die Lenker habe er in Lokalen in Deutschland rekrutiert und als Opfer „Ausländer ausgesucht“, denen er seinen Ausweis zeigte, schilderte der 48-Jährige, der sich als Beamter einer Zivilstreife ausgab: „Manche haben mich nicht ernst genommen und sind weitergefahren, manche haben angehalten.“ Die Beute habe er mit seinen wechselnden Chauffeuren - er kenne teilweise nur die Vornamen - aufgeteilt, von dem Geld sei nichts mehr übrig. Der erste Lenker sei aus Angst nach drei Mal abgesprungen. Er selbst habe wegen finanzieller Probleme weitergemacht. Der mitangeklagte 34-Jährige berichtete ebenfalls von Geldnot, mit der Beute habe er Schulden bezahlt. Der 48-Jährige sei „ein alter Freund meiner Mutter“, meinte der Rumäne.
Ein ungarischer Kraftfahrer berichtete von einem Vorfall im September in Oberösterreich. Der 48-Jährige habe ihn zur „Passport Control“ gebeten und nach Zigaretten und Alkohol gefragt. Er habe dann Geld aus dem Handschuhfach herausgenommen, der Mann habe daran gerochen, sei damit zu seinem Wagen gegangen, „plötzlich sind sie weggefahren“. Er glaubte, es handle sich um einen echten Polizisten: „Sein Auftreten war so selbstbewusst“, meinte der Ungar laut Übersetzung der Dolmetscherin.
Beamte der Autobahnpolizei Amstetten hatten das Duo am 4. November des Vorjahres erwischt, als ein Autotransporter auf dem Pannenstreifen der A1 „kontrolliert“ wurde. Zu dieser Zeit wurde nach falschen Polizisten gefahndet, die beiden Männer wurden in Folge festgenommen. Ein weiterer mutmaßlicher Lenker eines Fluchtfahrzeuges sitzt nach Angaben der Staatsanwaltschaft seit kurzem in U-Haft.
Der Ankläger sprach sich im Schlussvortrag dafür aus, bei der Strafzumessung an die Obergrenze zu gehen: „Solange sie eingesperrt sind, solange stellen sie nichts an.“ Die Verteidiger ersuchten um milde Urteile.
Der 48-Jährige wurde wegen gewerbsmäßig schweren Betruges, der Jüngere wegen schweren Betruges schuldig gesprochen. Zu den Milderungsgründen zählte laut Richterin Alexandra Glösl bei beiden das Geständnis, erschwerend wirkten sich unter anderem einschlägige Vorstrafen aus. Zudem muss das Duo den Opfern das herausgelockte Bargeld zurückzahlen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel, damit sind beide Urteile rechtskräftig.
Kommentare