Polizist in Graz wegen Amtsmissbrauch vor Gericht: 2.500 Euro Buße

Graz (APA) - Ein steirischer Polizist hat sich am Montag im Grazer Straflandesgericht wegen Missbrauchs der Amtsgewalt verantworten müssen. ...

Graz (APA) - Ein steirischer Polizist hat sich am Montag im Grazer Straflandesgericht wegen Missbrauchs der Amtsgewalt verantworten müssen. Der alkoholkranke Beamte hatte es verabsäumt, bei einem Unfalllenker einen Alko-Test durchzuführen. Der Richter kritisierte aber vor allem die „Rundumgeräusche“ des Falles. Der bisher unbescholtene Mann kam mit einer Diversion in der Höhe von 2.500 Euro davon.

Der Fall passierte im Juli des vergangenen Jahres: Ein Motorradfahrer war gestürzt und hatte sich verletzt. Der Polizist erhielt von seinem Vorgesetzten den Auftrag, im Krankenhaus einen Alko-Test beim Verletzten durchzuführen. Der Angeklagte rief danach zwar im Spital an, aber der Lenker war bereits wieder auf Revers entlassen worden. Seinem Chef gegenüber meinte der Beschuldigte dann, dass der Test „hinfällig“ sei, führte die Staatsanwaltschaft aus. Die Kollegen des zuständigen Postens wurden allerdings nicht informiert.

Der Verteidiger des Polizisten erklärte, dass sein Mandant alkoholkrank ist und sich nach dem Fall selbst in Therapie begeben hatte. Seither habe der Beamte - er wurde vorläufig vom Dienst suspendiert - nichts Alkoholisches mehr getrunken. Der Beschuldigte zeigte sich reumütig und gestand wortkarg die Vorwürfe. Richter Raimund Frei fragte ihn, warum er so gehandelt habe. Der Polizist meinte: „Ich hab‘s vergessen. Es war dumm.“ „Oder war es Ihnen wurscht?“, fragte Frei nach. „Nein, sicher nicht“, erwiderte der Beschuldigte.

Laut Frei sei es wohl insgesamt ein „unglücklicher Tag“ gewesen, „nicht polizeikonform“: „Alle wissen, was sie getan haben“, spielte der Richter auf das an, was der Beamte an jenem Abend stattdessen offenbar außerdem während seiner Dienstzeit getan hat. „Ich schäm‘ mich eh“, meinte der Angeklagte und fügte hinzu: „Es ist ein Trauerspiel.“ Seit rund zehn Jahren, seit der Scheidung von seiner Frau, trinke er. „Und da hat es vorher nie Probleme bei der Arbeit gegeben?“, fragte Frei nach. „Nein“, meinte der Beschuldigte.

Der Richter sprach zwar von einer „großen Schweinerei“, doch er sowie die Schöffen erkannten die Milderungsgründe wie seine Unbescholtenheit sowie sein Geständnis an. „In Ihrem speziellen Fall ist eine Buße ausreichend“, entschied Frei zusammen mit den Laienrichtern. Der Polizist muss nun 2.500 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.