Innsbruck

Sex mit 15-Jähriger: Mann (34) wegen Herz-Emojis freigesprochen

Prozesskrimi: Herzchen sorgten für einen Freispruch.
© Fellner

Ihm drohten bis zu zehn Jahre Haft: Der Vorbestrafte sprach von einvernehmlichen Geschlechtsverkehr, die 15-Jährige wiederum verstrickte sich vor Gericht in Widersprüche.

Innsbruck — Wegen sexuellen Missbrauchs einer Wehrlosen und Vergewaltigung war gestern am Landesgericht ein seit Sonntag 34-Jähriger angeklagt. Schon einmal war der Tiroler wegen sexuellen Missbrauchs einer Wehrlosen zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden. Diesmal drohten gar bis zehn Jahre Haft, da er sich laut Staatsanwältin Birgit Unterguggenberger an einer 15-Jährigen vergangen haben soll.

Laut Schilderungen des Mädchens hatten sich die beiden im Herbst trotz 18 Jahren Altersunterschieds angefreundet. Zwei Tage nach Weihnachten war es so zu einem Treffen gekommen, welches letztlich in der Wohnung und dort auf dem Bett des Angeklagten geendet hatte. Dort wollte man eigentlich zusammen einen Film ansehen. Da der Mann das Mädchen nicht in Straßenkleidung auf dem Bett haben wollte, bat er die 15-Jährige, sich doch auszuziehen. Über das, was danach geschah, divergierten die Schilderungen.

Von einvernehmlich gewollten Massagen und Sexualverkehr sprach der Angeklagte. Das Mädchen wiederum hatte vor Polizei und Gericht angegeben, dass sie auf dem Bett eingeschlafen sei und erst beim Aufwachen bemerkt habe, dass der Bekannte sexuelle Handlungen an ihr vollzieht. Schon zuvor wäre ihr komisch vorgekommen, dass sich der 34-Jährige ihr gegenüber als erst 23-jährig ausgegeben hatte. Da die 15-Jährige damit scheinbar kein Einzelfall war, fragte auch Richterin Sandra Presslaber den Angeklagten, ob er Interesse an jüngeren Mädchen habe: „Machen Sie das immer, dass Sie sich jünger machen?"

Trotzdem erging in diesem Fall ein Freispruch im Zweifel — mit sofortiger Enthaftung. Hatte das Mädchen doch angegeben, dass sie ab besagtem Tag jeglichen Kontakt zum Angeklagten abgebrochen habe. Nachfolgende Handy-Textnachrichten mit Herzchen an den 34-Jährigen belegten jedoch das Gegenteil. Verteidiger Alois Schneider wies dazu auf Widersprüche in der Aussage des Mädchens hin. Damit war dessen „Glaubwürdigkeit für den Senat dahin". Übrig blieb nur eine Verurteilung wegen Besitzes eines Elektroschockers (verbotene Waffe). 600 Euro Geldstrafe nahm der 34-Jährige dafür nur allzu gerne an.

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