Mordprozess um Kopfschuss - Geschworener ausgeschlossen
Wien (APA) - Im Mordprozess gegen einen 28-jährigen Mann, der am 16. April 2017 einen 26 Jahre alten Bekannten in Wien-Brigittenau auf offen...
Wien (APA) - Im Mordprozess gegen einen 28-jährigen Mann, der am 16. April 2017 einen 26 Jahre alten Bekannten in Wien-Brigittenau auf offener Straße erschossen haben soll, ist am Dienstag ein Geschworener von der Verhandlung ausgeschlossen worden. Das Gericht gab einem entsprechenden Antrag der Verteidigung Folge.
„Es gibt Anhaltspunkte, die völlige Unbefangenheit des Geschworenen in Zweifel zu ziehen“, begründete die vorsitzende Richterin Andrea Wolfrum die Entscheidung. Anstelle des ausgeschlossenen Laienrichters rückte ein Ersatzgeschworener nach.
Der entfernte Geschworene arbeitet beruflich als Journalist und hatte fünf Stunden nach der Bluttat über das prozessgegenständliche Geschehen berichtet, wobei er Informationen verbreitete, die über den Inhalt der Presseaussendung der Landespolizeidirektion hinausgingen. Die Verteidiger Werner Tomanek und Philipp Wolm nahmen das zum Anlass, dem Mann „ein generelles Naheverhältnis zur Polizei“ zu unterstellen. Aufgrund seiner guten Kontakte habe der Geschworene schon am Tag der Bluttat Insider-Informationen erhalten, sich eine einseitige Meinung über den Sachverhalt gebildet und sei damit nicht unvoreingenommen und unparteiisch in die Hauptverhandlung gegangen, als er im Mordprozess gegen den 28-Jährigen zum Geschworenen bestellt wurde.
Obwohl der Judikatur des Obersten Gerichtshofs (OGH) zufolge bereits der bloße Anschein einer Voreingenommenheit genügt, um einen Richter wegen Befangenheit von einem Verfahren auszuschließen, hatte sich Staatsanwalt Christoph Wancata für den Geschworenen stark gemacht. Er bescheinigte diesem, fallbezogen eine „sachliche Kriminalberichterstattung“ betrieben zu haben. Der Antrag der Verteidigung diene nur dazu, „einen kritisch fragenden Geschworenen loszuwerden und allfällige weitere Geschworene einzuschüchtern“, meinte Wancata, der mit dieser Argumentation beim Gericht allerdings kein Gehör fand.
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