U-Boot-Mordprozess - Urteil in Kopenhagen am Mittwoch erwartet

Kopenhagen (APA/dpa) - In Dänemark wird am Mittwoch das Urteil in einem der spektakulärsten Mordprozesse der vergangenen Jahre gesprochen. I...

Kopenhagen (APA/dpa) - In Dänemark wird am Mittwoch das Urteil in einem der spektakulärsten Mordprozesse der vergangenen Jahre gesprochen. Im Inneren eines selbst konstruierten U-Bootes starb im August 2017 die schwedische Journalistin Kim Wall. Ihre Leiche fand man in Einzelteilen Tage und Wochen später im Meer. Angeklagt ist der in Dänemark als exzentrisches Genie bekannte Erfinder Peter Madsen.

Was an Bord des U-Bootes passiert ist, ließ sich auch in dem am 8. März gestarteten Prozess in Kopenhagen nicht exakt klären. Sicher ist lediglich, dass der Erfinder die 30 Jahre alte Journalistin am 10. August 2017 für ein Interview mit auf sein U-Boot nahm. Am nächsten Tag sank das U-Boot, Madsen wurde allein aus dem Wasser gefischt.

Der Erfinder wurde wegen Mordes, Missbrauchs und Leichenschändung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 47-Jährige in der „Nautilus“ eine Sexfantasie auslebte. Er soll Wall gefesselt und mit einem spitzem Werkzeug wieder und wieder auf die Frau eingestochen haben. Die Ermittler vermuten, dass ihre Schmerzen ihn erregten, denn sie fanden Sperma in seiner Unterhose. Danach soll Madsen die junge Frau getötet haben - wie genau, konnten die Rechtsmediziner nicht feststellen. Wahrscheinlich, sagt die Staatsanwaltschaft, habe er sie enthauptet. Das würde zu grausamen Videos von Hinrichtungen und Enthauptungen passen, die man auf Madsens Festplatte fand und die er noch kurz vor dem Vorfall im Internet anschaute.

Der 47-Jährige beschrieb den Tod der Journalistin als tragischen Unfall. Nach einem Tauchgang habe sich ein Ventil nicht richtig geöffnet. Wall sei deshalb an Abgasen erstickt, als er selbst an Deck des Bootes arbeitete. Experten waren vor Gericht unterschiedlicher Meinung, ob diese Erklärung technisch plausibel ist. Es war bereits die dritte Version, die Madsen den Ermittlern auftischte. Mit den beiden anderen, sagte er aus, habe er Walls Familie vor der grausamen Realität schützen wollen. Anfang September hatte Madsen behauptet, eine 70 Kilo schwere Luke sei der 30-jährigen Kim Wall auf den Kopf gefallen.

Im Prozess wurden grausame Aspekte über Madsens Persönlichkeit und Sexualleben bekannt. So fanden sich nicht nur Videos von Hinrichtungen auf seiner Festplatte. Der Erfinder träumte laut Zeugen auch davon, einen sogenannten Snuff-Porno in seinem U-Boot zu drehen - ein Video, das einen realen Mord zur sexuellen Erregung des Zuschauers zeigt. Die Hinrichtungsvideos auf seinem Computer waren so entsetzlich, dass das Gericht schnell bat, nicht noch mehr davon zu zeigen. Madsen behauptete, diese Filme hätten für ihn keine sexuelle Bedeutung, sondern würden ihm helfen, Gefühle zu empfinden. Einem psychologischen Gutachten zufolge ist er schwer sexuell gestört, selbstfixiert, narzisstisch und pervers. Es fehle ihm an Mitgefühl und Gewissen. Er könne eine Gefahr für andere Menschen sein.

Auch nach dem Prozess sind viele Fragen offen. Madsens Verteidigerin sagt daher, es gebe keine Beweise für seine Schuld - und es sei ja nicht Madsen, der seine Unschuld nachweisen müsse, sondern die Staatsanwaltschaft die Schuld. Deren Argumentation aber stütze sich lediglich auf „Annahmen und schwache Indizien“. Die Anwältin warnte das Gericht, sich auf ein Bauchgefühl zu verlassen. Die Staatsanwaltschaft dagegen betonte, es gebe „keinen berechtigten Zweifel“ an Madsens Schuld und fordert lebenslange Haft.

Die Höchststrafe im dänischen Rechtssystem wird allerdings selten für einen einzelnen Mord verhängt. Wenn das Gericht Madsen für schuldig, lebenslang aber nicht für angemessen hält, könnte es eine Haftstrafe von zwölf bis 16 Jahren verhängen. Die Staatsanwaltschaft hat für diesen Fall Sicherungsverwahrung beantragt, was in Dänemark eine zeitlich unbegrenzte Strafe ist, die regelmäßig überprüft wird. Im Schnitt sitzen lebenslang Verurteilte und Sicherungsverwahrte rund 15 Jahre im Gefängnis. Die Verteidigung forderte, Madsen vom Mord- und Missbrauchsvorwurf freizusprechen. Übrig blieben dann sechs Monate Gefängnis, weil der Erfinder zugibt, Walls Leiche nach dem Unglück zersägt und damit geschändet zu haben.