Mordprozess um Kopfschuss 2 - Zeuge sah Handgemenge mit Waffe

Wien (APA) - Ein Zeuge, den Angehörige des getöteten Igor Z. ausgeforscht hatten, schilderte dem Schwurgericht seine Eindrücke. Der Mitarbei...

Wien (APA) - Ein Zeuge, den Angehörige des getöteten Igor Z. ausgeforscht hatten, schilderte dem Schwurgericht seine Eindrücke. Der Mitarbeiter einer Bäckerei war dabei, Kisten in ein Lager zu tragen, als ihm auf der gegenüberliegenden Straßenseite vier Männer auffielen. Plötzlich lief einer davon, die drei anderen folgten.

Zunächst glaubte der Zeuge, die Unbekannten wären bestrebt, einen Bus der Wiener Linien an einer nahe gelegenen Haltestelle zu erreichen. Bald wurde ihm aber klar, dass er sich irrte. Der größte der Verfolger holte den ersten Mann nach 35 bis 40 Meter ein, hielt ihn fest und versetzte ihm mit einer Waffe in der Hand „einen Handschlag auf den Kopf“, beschrieb der Zeuge. Dabei habe er „ganz deutlich eine Waffe gesehen“, der Mann habe „mit der Hand und der Waffe gleichzeitig“ zugeschlagen, bekräftigte der Zeuge.

„Ich habe so viel Angst gekriegt, dass ich mich gleich versteckt habe, dass ich ins Lager gegangen bin“, sagte der Bäckerei-Mitarbeiter. Nach „einer gewissen Zeit“ hätte er einen Schuss gehört. Als er sich wieder aus dem Lager traute, hätte er den Toten auf der Straße liegen gesehen. „Der Große“ habe sich noch in der Nähe befunden, die anderen beiden Männer hätte er demgegenüber „nicht registriert“. Die Frage, ob er in dem auffallend großen Angeklagten den Bewaffneten wieder erkenne, konnte der Zeuge nicht beantworten.

Der Angeklagte hat in dem gesamten Verfahren vom Schweigerecht Gebrauch gemacht und sich nicht zu den gegen ihn gerichteten Vorwürfen geäußert. Mehrere Polizeibeamte bestätigten allerdings im Zeugenstand, der 28-Jährige wäre wenige Minuten nach der tödlichen Schussabgabe in die Polizeiinspektion Pappenheimgasse gekommen und hätte dort eine Art Geständnis abgelegt. „Er hat gesagt, dass er das war. Dass er das aber nicht wollte. Es war ein Unfall. Es sollte zu einer Aussprache kommen wegen einer Frau“, gab ein Polizist im Zeugenstand an. Dieses Gespräch hätte sich beim Warten auf den Amtsarzt ergeben. Der Angeklagte habe erzählt, der später Getötete habe ihn angegriffen, er habe sich verteidigen und mit der Pistole zuschlagen wollen.

Auf insgesamt drei Polizisten wirkte der 28-Jährige vor seiner Festnahme „äußerst nervös“ bzw. „aufgeregt“. Allesamt hatten nicht den Eindruck, dass dieser einen unbekannt gebliebenen Täter deckte und die Schuld auf sich nahm, um von jenem abzulenken.

Der Antrag der Verteidigung auf Einholung eines weiteren Gutachtens wurde abgewiesen. Die von den Anwälten erwünschte Blutspurenmuster-Analyse falle in den Zuständigkeitsbereich der Gerichtsmedizin, eine Expertise aus diesem Fachgebiet liege bereits vor. Es gebe keine Hinweise auf Mängel in diesem Gutachten, lautete die Begründung. Um 13.00 Uhr begannen der Staatsanwalt und die Verteidiger mit ihren Schlussvorträgen. Mit dem Urteil war nach 15.00 Uhr zu rechnen.