Grasser-Prozess - Meischberger: Diskrete Bezahlung der Provision
Wien/Linz (APA) - Bei der Privatisierung der Bundeswohnungen hatte Walter Meischberger, Zweitangeklagter im Grasser-Korruptionsprozess, nach...
Wien/Linz (APA) - Bei der Privatisierung der Bundeswohnungen hatte Walter Meischberger, Zweitangeklagter im Grasser-Korruptionsprozess, nach eigenen Angaben die Details der ersten Bieterrunde vom - 2008 verstorbenen - Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider erfahren. Danach habe er vom Österreich-Konsortium, via Peter Hochegger, die Zusage für ein höheres Gebot in einer allfälligen zweiten Runde holen lassen.
Er habe den Österreich-Konsorten ausrichten lassen, sie sollten in Richtung einer Milliarde gehen, aber auf jeden Fall über 960 Mio. Euro bieten, was das geheime Finanzierungslimit des Rivalen CA Immo war. Daraufhin gab es im Vergabeverfahren eine zweite Runde, in der das Österreich-Konsortium knapp mehr - um rund eine Million Euro - als die CA Immo bot und damit siegreich war. Dadurch wurde der Anspruch von ihm und Hochegger auf eine Erfolgsprovision in Höhe von einem Prozent des Barkaufpreises fällig, so Meischberger.
Wieso es nach der Zusage des Konsortiums, mehr zu bieten, überhaupt zu einer zweiten Runde im Vergabeverfahren gekommen war, das wisse er nicht. Er habe nicht mehr mit Haider, von dem er die Infos zur ersten Runde bekommen haben will, telefoniert, versicherte Meischberger. Der damalige Finanzminister und nunmehrige Hauptangeklagte Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) habe mit dem Ganzen nichts zu tun gehabt.
Laut Anklage hatte Grasser eine zweite Runde einleiten lassen, damit das Österreich-Konsortium mehr bieten könne und er und seine Partner in dem Korruptionsdeal das Bestechungsgeld von ihnen kassieren könnten.
Aus dem Autoradio habe er, Meischberger, dann erfahren, dass das von ihm - via Hochegger - beratene Österreich-Konsortium die Privatisierung gewonnen habe. Er habe sich sehr gefreut, aber weniger im Hinblick auf die dadurch verdiente Millionen-Summe, sondern weil er bei seiner beruflichen Arbeit erfolgreich gewesen sei, meinte Meischberger. Hochegger habe er sofort angerufen, der habe auch „erfreut“ reagiert.
Die Abrechnung der 9,6 Mio. Euro hohen Provision hatte dann länger gedauert. Dabei habe sich nur Hochegger, der ja als einziger mit der Immofinanz und mit RLB OÖ in Kontakt war, engagiert. In der Beschreibung der Abrechnung der Millionenprovision zeigte sich Meischberger ungewollt humorvoll, teilweise kam es zu Gelächter bei Medienvertretern und Publikum. Er habe die Abrechnung ganz „diskret“ abwickeln wollen, wegen seiner Nähe zu Grasser, erläuterte Meischberger. Auf den Rechnungen und Überweisungen der Immofinanz-Tochtergesellschaft CPB an Hocheggers zypriotische Gesellschaft Astropolis kam nie das Wort „Buwog“ oder „Bundeswohnungen“ vor.
Es „mussten Gesellschaften gefunden werden, die die Projekte machen“, meinte Meischberger. Richterin Marion Hohenecker hakte sofort nach: Wieso habe man nicht einfach Rechnungen zur Buwog-Beratung gelegt, wozu mussten Projekte gesucht werden? „Das ist immer so“, kommentierte Meischberger ungerührt die Scheinrechnungen, mit denen die Millionenprovision unter nicht existierenden angeblichen Leistungen der Hochegger-Firma in Tranchen abgerechnet wurden.
Die RLB OÖ habe Hochegger auch ein Schloss angeboten, aber er und Hochegger hätten dies abgelehnt. Die Millionenprovision sei mit der Immofinanz schriftlich und mit der RLB OÖ mündlich vereinbart worden, sagte Meischberger. Bei der Abwicklung habe man sich geeinigt, dass das Geld des Konsortiums nur von der Immofinanz ausgezahlt werde.
Da Meischberger also die Buwog-Provision unter falschen Rechnungen über die zypriotische Gesellschaft Astropolis erhielt, war ein „Nebeneffekt“, dass er dafür in Österreich keine Steuern zahlen musste. Im Herbst 2009, als die Causa in den Medien auftauchte, erstatteten Hochegger und Meischberger Selbstanzeigen bei der Finanz, weil sie das hohe Einkommen nicht versteuert hatten. Heute schien Meischberger aber gar nicht davon überzeugt, dass das Geld überhaupt steuerpflichtig gewesen war. Er berief sich auf das Begleitgesetz zur Privatisierung der Bundeswohnungen, wonach die Transaktionen zur Verwertung abgabenbefreit wären. Das müsste auch für ihn zutreffen, die Sache liege jetzt beim Verwaltungsgerichtshof.
Richterin Hohenecker fragte wieder nach, warum er sich damals nicht bei Grasser selber über seine Steuerpflicht erkundigt habe? Der hätte das gar nicht gewusst, meinte Meischberger über den damaligen Finanzminister - zur Erheiterung der Zuhörenden. Vielleicht hätte auch Grasser für seine Tätigkeit bei der Buwog-Privatisierung weniger Einkommenssteuer von seinem Ministergehalt zahlen müssen, sinnierte die Richterin.
Zuvor hatte Meischberger wieder einiges über die politische Macht Haiders während der schwarz-blauen Bundesregierung von Kanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) preisgegeben. Haider habe „Zugriff“ auf die freiheitlichen Minister gehabt, auf Justizminister Dieter Böhmdorfer, Verteidigungsminister Herbert Scheibner und Bundesminister Herbert Haupt. Das Vorkaufsrecht für die Villacher Eisenbahnerwohnungen (ESG) habe sich Haider im Juni 2002 von Grasser und der Bundesregierung „erzwungen“ - noch vor der politischen Auseinandersetzung in der FPÖ in Knittelfeld. Haider sei damals auf die jungen erfolgreichen Minister in der Bundesregierung, wie Grasser, „eifersüchtig“ gewesen, meinte Meischberger.
~ ISIN AT00BUWOG001 AT0000809058 WEB http://www.buwog.at
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