Aufruhr wegen Privilegien-Papiers der Bundesregierung
Die schwarz-blaue Regierung listet allerlei Annehmlichkeiten für Sozialversicherungsfunktionäre auf. Reaktion: „Unterste Schublade.“
Von Karin Leitner
Wien –„Das ist unterste Schublade“, sagt der niederösterreichische Krankenkassen-Obmann Gerhard Hutter. „Die Regierung weiß sich offensichtlich nur mit Unwahrheiten zu helfen, da sie nicht mit rationalen Argumenten eine Reform eines Gesundheitssystems rechtfertigen kann, für das uns viele in der Welt beneiden.“ Ähnliche Befunde kommen aus den Kassen der anderen Länder.
„Schlimmer geht’s wohl nimmer. Oder wird’s gar noch tiefer?“, fragen der Tiroler AK-Chef Erwin Zangerl und sein Vorarlberger Pendant Hubert Hämmerle rhetorisch. Die beiden ÖVPler befinden: „Mit falschen Behauptungen und künstlicher Skandalisierung versucht die Regierungsspitze, die wichtigsten sozial- und gesundheitspolitischen Grundfesten unseres Staates zu zerschlagen.“ Das sei „Politik der miesesten Art – und lässt weitere Scheußlichkeiten gegen andere missliebige Einrichtungen befürchten“.
Der Grund für den Zorn ist ein Papier aus Regierungskreisen, das an Zeitungen gespielt worden ist. Allerlei Privilegien von Kassenfunktionären werden aufgelistet. 1,3 Milliarden Euro an Beitragsgeld hätten die Sozialversicherungen an der Börse in Aktien oder Wertpapieren angelegt und ein Reinvermögen von sechs Milliarden Euro angehäuft – statt Beiträge zu senken, heißt es da. Pro Jahr würden 330 Millionen Euro als Draufgabe zur ASVG-Pension ausbezahlt. 1280 Ex-Sozialversicherungsmitarbeiter bekämen Luxuspensionen, die teils bis zu 300 Prozent höher seien als die maximale ASVG-Pension. Und: 160 Dienstwagen gebe es. Einer der Direktoren lasse sich gar täglich von Graz nach Wien chauffieren.
Vom Hauptverband der Sozialversicherungen gibt es einen „Faktencheck zu Kritik der Bundesregierung“: Der Vorwurf, es werde leichtfertig mit Beitragsgeld umgegangen, sei „aus der Luft gegriffen“. Die Sozialversicherung habe einen Jahresumsatz von 62 Milliarden Euro – und sei gesetzlich verpflichtet, „eine Leistungssicherungsreserve in der Höhe eines Monatsaufwandes zu halten. Bezogen auf den jährlichen Umsatz sind dies fünf Milliarden Euro.“ Die Veranlagung von Geld der Versicherten sei im ASVG geregelt. „Sie hat mündelsicher, also mit den größten Sicherheiten des Kapitalmarktes, zu erfolgen.“ Veranlagungen in Aktien und nachrangigen Schuldverschreibungen sowie in Derivaten seien gesetzlich verboten. Was die Dienstwagen anlangt: „Der Großteil der Fahrzeuge sind Transportfahrzeuge, Autos für Beitragsprüfer, Gesundheitsdienstleister und Krankenbesuche.“ Zu Renten wird angemerkt: „Alle seit 1996 neu eingetretenen Mitarbeiter bekommen keine ,Sonderpension‘, sondern sind Mitglied einer Pensionskasse.“
Regierende verteidigen ihre Vorgangsweise. Etwa ÖVP-Minister Josef Moser. Eine Neid-Debatte werde nicht befeuert, es gehe darum, „Österreich neu zu gestalten“. FPÖ-Minister Norbert Hofer sagt: Er sei überzeugt davon, dass „ein guter Weg“ gefunden werde – „auch in Diskussion aller Beteiligter“. Mit Privilegien der Sozialversicherungsfunktionäre habe er sich nicht auseinandergesetzt.
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