Soros-Stiftung: Acht EU-Staaten haben Verhüllungsverbote

Wien/EU-weit (APA) - Acht EU-Staaten haben rechtliche Restriktionen gegen muslimische Kleidung. Das geht aus einer Studie der „Open Society ...

Wien/EU-weit (APA) - Acht EU-Staaten haben rechtliche Restriktionen gegen muslimische Kleidung. Das geht aus einer Studie der „Open Society Foundation“ des US-Milliardärs George Soros hervor, die am Mittwoch veröffentlicht wurde. Das österreichische Gesichtsverhüllungsverbot von 2017 wird in dem Text als „nationales Verbot“ muslimischer Kleidung klassifiziert.

Die Studie untersuchte die rechtliche Lage in den 28 EU-Ländern, wie auch sektorale, lokale und firmeninterne Verbote sowie Gerichtsentscheidungen zum Thema muslimische Körperverhüllung. Demnach haben vier Länder - Österreich, Frankreich, Belgien, Bulgarien - landesweite (nationale) Verbote eingeführt. Diese beziehen sich in allen betroffenen Staaten ausschließlich auf die Gesichtsverschleierung.

Die Studie erwähnte auch die „nationalistische und populistische“ FPÖ, die „eine zentrale Rolle in der Verbreitung der Islamophobie“ in Österreich spiele. Allerdings weist sie darauf hin, dass das Gesetz zur Gesichtsverschleierung unter der früheren SPÖ-ÖVP-Regierung beschlossen worden war.

Insgesamt acht EU-Länder haben laut dem Dokument Verhüllungsverbote, die nicht allumfassend sind, sondern sich auf bestimmte Institutionen - wie Ämter oder Schulen -, Situationen - wie Demonstrationen - oder Orte - wie bestimmte Gemeinden - beziehen.

Die Studie verwies weiters darauf, dass in acht EU-Ländern Gesetzesvorhaben für Einschränkungen muslimischer Kleidung geprüft werden. Das von der schwarz-blauen Regierung in Österreich geplante Kopftuchverbot für Mädchen in Kindergärten und Volksschulen hatte indes noch keinen Eingang in das Dokument gefunden.

In 22 Ländern seien in der Vergangenheit derartige Restriktionen abgelehnt worden, erinnerte die OSF. In sechs EU-Staaten gebe es keinerlei Kopftuchverbote oder auch nur entsprechende Vorschläge jetzt oder in der Vergangenheit. Zu diesen gehören allerdings vor allem ost- und südeuropäische Länder wie Kroatien, Polen oder Portugal, wo kaum Muslime leben.

Die Stiftung des liberalen US-Milliardärs setzt sich für eine weitgehende Aufhebung von prinzipiellen Restriktionen gegen die Körperverhüllung ein, da sie diese als „Diskriminierung muslimischer Frauen“ betrachtet. Befürworter von Verhüllungsverboten sehen in muslimischem Kopftuch und Gesichtsschleier dagegen einen „Zwang“ und eine „Entwürdigung der Frau“.

( S E R V I C E: Die Studie im Internet: http://go.apa.at/iIkSFMLL )