Bei Unternehmensverlagerung in EU bleiben Arbeitnehmerrechte gewahrt

Brüssel (APA) - Die EU-Kommission hat am Mittwoch einen Vorschlag für ein neues Gesellschaftsrecht bei der Unternehmensverlagerung vorgelegt...

Brüssel (APA) - Die EU-Kommission hat am Mittwoch einen Vorschlag für ein neues Gesellschaftsrecht bei der Unternehmensverlagerung vorgelegt. Es gehe darum, Arbeitnehmerrechte auch bei einer Sitzverlagerung von einem Land in einen anderen EU-Staat zu wahren. Der Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans sagte, es müsse „gute Schutzklauseln gegen Missbrauch“ geben.

Gleichzeitig müssten aber auch bürokratische Hürden für Unternehmen bei einer Verlagerung innerhalb der EU abgebaut werden. Schließlich dürfte es auch keinen Missbrauch durch schädliche Steuerplanung geben. Daher werde es ein klares Verfahren bei grenzüberschreitenden Aktionen in der EU geben, die sowohl Fusionierungen als auch Teilungen von Unternehmen erfassen.

EU-Justizkommissarin Vera Jourova verwies darauf, dass es derzeit nur in 17 Ländern der Union möglich sei, digital ein Unternehmen zu gründen. Dies dauere zu lang und es müssten auch die gleichen Informationen mehrmals bei Behörden vorgelegt werden. Künftig soll dies nicht mehr der Fall sein. Damit könnten den Unternehmen 12.000 bis 19.000 Euro an bürokratischen Kosten erspart werden.

Der ÖVP-Delegationsleiter im EU-Parlament, Othmar Karas, sagte, er begrüße, dass Unternehmen innerhalb Europas mobiler werden sollen. Die Hürden für eine Sitzverlagerung und Firmenfusionen dürften nicht unverhältnismäßig hoch sein. Dies müsse auch mit der Harmonisierung der Steuerbemessungsgrundlage einhergehen. Nur so könne das Prinzip durchgesetzt werden, dass Unternehmen dort Steuern zahlen, wo die Wertschöpfung stattfindet.

Die SPÖ-Delegationsleiterin im Europaparlament, Evelyn Regner, freute sich, dass der Wildwuchs an Briefkastenfirmen bekämpft werde. Es müsse auch Fairness für die Mitarbeiter bei Unternehmensverlagerungen geben. „Wir haben bereits bei Großfusionen der letzten Jahre gesehen, dass zu oft die Mitspracherechte der Arbeitnehmer auf der Strecke bleiben. Wenn es größere Mobilität für Unternehmen gibt, benötigt es als Ausgleich einen gesetzlichen Rahmen für europaweite Mitbestimmung von Arbeitnehmer“.