Uber 2 - Fahrer müssen sogenannte Rückkehrpflicht einhalten
Wien/San Francisco (APA) - „Wir sind hocherfreut über die Entscheidung des Handelsgerichts“, sagte Christian Holzhauser, Geschäftsführer von...
Wien/San Francisco (APA) - „Wir sind hocherfreut über die Entscheidung des Handelsgerichts“, sagte Christian Holzhauser, Geschäftsführer von Taxi 40100, in einer Aussendung. Die Einstweilige Verfügung besagt, dass Uber keine Fahrten vermitteln darf, wenn dabei gegen die sogenannte Rückkehrpflicht verstoßen wird.
Uber-Fahrer dürfen in Wien nicht wie Taxis nach Belieben Kunden unterwegs aufnehmen und absetzen, sondern unterliegen den Beschränkungen von Mietwagenfirmen. Diese dürfen laut Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsverordnung nur Kunden befördern, wenn sie von ihrer Betriebsstätte starten oder wenn der Auftrag für die Fahrt an ihrer Betriebsstätte oder in ihrer Wohnung eingegangen ist. Außerdem müssen sie nach der Fahrt wieder an ihre Betriebsstätte zurückkehren. „Dass das bisher nicht der Fall war, konnte durch unzählige Testfahrten bei Uber bewiesen und so dem Handelsgericht vorgelegt werden“, heißt es in einer Aussendung von Taxi 40100.
Pro nachgewiesenem Verstoß wären nun bis zu 100.000 Euro Strafe fällig, sagte Anwalt Dieter Heine, der die Klage im Namen des Taxiunternehmens eingebracht hat, zur APA. Gegen die Entscheidung des Handelsgerichts könne binnen 14 Tagen ein Rekurs beim Oberlandesgericht Wien eingebracht werden.
Die Wirtschaftskammer zeigte sich erfreut über den „Etappensieg für die Taxibranche“. „Es ist jetzt bestätigt, dass sich alle an die gleichen Regeln und Gesetze halten müssen, der Wettbewerbsverzerrung wurde ein Riegel vorgeschoben“, resümierte Davor Sertic, Obmann der Sparte Transport und Verkehr, per Aussendung. Ausruhen will er sich darauf nicht, kündigte Sertic an, weiter für „faire Rahmenbedingungen“ in der Taxi- und Mietwagenbranche zu kämpfen. In den nächsten Monaten will sich der Branchenvertreter außerdem mit dem Thema Qualitätssteigerung „intensiv“ auseinandersetzen.
Die Taxibranche versucht schon länger, Uber mithilfe von Rechtsmitteln einen Riegel vorzuschieben und erwirkte in der Vergangenheit schon einzelne Etappensiege. Im jetzigen Fall zielte die Klage und somit die Gerichtsentscheidung aber erstmals auf das Unternehmen selbst ab.
~ WEB https://www.uber.com/ ~ APA448 2018-04-25/15:53
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