Wiener KAV - Gesetze für Reform gehen in Begutachtung

Wien (APA) - Die geplante Neuaufstellung des Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV), der künftig unter „Wien Kliniken“ als „Anstalt öffentli...

Wien (APA) - Die geplante Neuaufstellung des Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV), der künftig unter „Wien Kliniken“ als „Anstalt öffentlichen Rechts“ firmieren wird, rückt näher. Die nötigen Gesetzestexte sind fertig und gehen mit dem heutigen Donnerstag in Begutachtung, wie Gesundheitsstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) am Donnerstag informierte. Der Beschluss im Landtag ist für Ende Juni geplant.

Der nicht gerade als pflegeleicht geltende KAV, der in der Vergangenheit u.a. wegen langer Wartezeiten in Spitälern, Gangbetten oder der Probleme beim Krankenhaus Nord negativ in die Schlagzeilen geraten war, soll durch die Reform mehr Personal- und Finanzhoheit bekommen, um mehr Eigenständigkeit und Entscheidungsspielraum „im Rahmen der politischen Vorgaben“ zu ermöglichen, wie es heißt: „Beim Personal werden die Wien Kliniken künftig für Rekrutierung, Anstellung, Einsatz, Bewertung, Beförderung, Kündigung und Entlassung zuständig sein“, so Frauenberger in einer Aussendung. Sie sind aber auch in Hinkunft Bedienstete der Stadt Wien.

In Sachen Finanzierung der Leistungen erhalten die „Wien Kliniken“ ein eigenständiges Budget durch eine mindestens fünfjährige Finanzierungsvereinbarung. „Die politische Kontrolle bleibt durch den Aufsichtsrat und das Frage- und Auskunftsrecht der Opposition im Gemeinderat erhalten“, erläuterte die Ressortchefin.

Was die innere Struktur anbelangt, setzt man künftig auf Dezentralisierung. So wird eine regionale Ebene eingeführt, damit Entscheidungen schneller und „näher an den operativen Kernaufgaben“ getroffen werden können. „Mit den Regionen schaffen wir klare Verantwortlichkeiten, Entscheidungswege und auch Regelungen, die Haftungen betreffen“, informierte Vize-Generaldirektorin Evelyn Kölldorfer-Leitgeb: „Es wird eindeutig definiert, welche Entscheidungen auf welcher Ebene getroffen werden - Generaldirektion, Region oder Spital.“

Beschlossen werden soll die Reform des städtischen Spitalsträgers in der Landtagssitzung am 28. Juni. Nach der Bestellung aller (neuen) Führungsebenen bzw. Gremien wird die neue Organisationsform dann mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten.