Transitgenehmigung für türkische Frächter wohl mit EU-Recht vereinbar

Brüssel/Luxemburg (APA) - Das in Österreich für türkische Frächter geltende Erfordernis einer Transitgenehmigung ist wohl mit EU-Recht und d...

Brüssel/Luxemburg (APA) - Das in Österreich für türkische Frächter geltende Erfordernis einer Transitgenehmigung ist wohl mit EU-Recht und dem Assoziierungsabkommen der EU mit der Türkei vereinbar. Zu diesem Schluss kam der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs am Donnerstag. Er erklärte, die betreffende österreichische Regelung stehe den Vorschriften über das Assoziierungsabkommen nicht entgegen.

In der Türkei ansässige Spediteure dürfen Güterbeförderungen nach oder durch Österreich nur durchführen, wenn sie für die Lkw über Ausweise verfügen, die im Rahmen eines zwischen Österreich und der Türkei aufgrund eines bilateralen Abkommens festgesetzten Kontingents vergeben werden, oder ihnen eine Genehmigung für die einzelne Güterbeförderung erteilt wurde. Eine solche Einzelgenehmigung setzt voraus, dass an der betreffenden Güterbeförderung ein erhebliches öffentliches Interesse besteht und der Antragsteller glaubhaft macht, dass die Fahrt weder durch organisatorische Maßnahmen noch durch die Wahl eines anderen Verkehrsmittels vermieden werden kann.

Der österreichische Verwaltungsgerichtshof wollte vom EuGH wissen, ob das EU-Recht und insbesondere das Assoziierungsabkommen mit der Türkei dieser Regelung entgegensteht. Ein Geschäftsführer einer türkischen Spedition hatte vor dem Verwaltungsgerichtshof gegen die österreichische Regelung geklagt (C-629/16 CX). Die Meinung des Generalanwalts ist für das EU-Gericht nicht bindend, die EU-Rechter folgen ihr aber üblicherweise in vier von fünf Fällen.

~ WEB http://curia.europa.eu/ ~ APA232 2018-04-26/12:13