„Pokerkönig“ erfolgreich: VwGH kippte Vorarlberger Kriegsopferabgabe
Wien/Bregenz (APA) - „Pokerkönig“ Peter Zanoni, Betreiber von elf Concord Card Casinos (CCC) in Österreich, hat nach seinem jahrelangen Kamp...
Wien/Bregenz (APA) - „Pokerkönig“ Peter Zanoni, Betreiber von elf Concord Card Casinos (CCC) in Österreich, hat nach seinem jahrelangen Kampf gegen eine millionenschwere Steuernachzahlung in Vorarlberg einen Sieg vorm Höchstgericht errungen. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) kippte die Kriegsopferabgabe und die Vergnügungssteuer in dem Bundesland, berichtete die „Presse“ am Donnerstag.
Der VwGH ist mit seinem Spruch (Ra 2017/13/0076-11) gänzlich von seiner bisherigen Auffassung abgegangen, dass beim Pokern Spieleinsätze Eintrittsgelder seien. 2012 hatte der VwGH die Vorarlberger, unter anderem in Spielsalons anfallende Kriegsopferabgabe für rechtens erklärt. Auch stellten die Höchstrichter fest, dass sie am Spieleinsatz bemessen werde und nicht wie früher am Eintrittsgeld.
Zanoni hat das fast die Existenz gekostet, denn für sein Kartencasino in Bregenz hätte er ein Vielfaches seiner Bruttoeinnahmen berappen sollen. Er weigerte sich zu zahlen, woraufhin die Stadt Bregenz gegen Zanonis CBA Spielapparate- und Restaurantbetriebs GmbH einen Konkursantrag stellte. Zanoni wollte den Rechtsstreit aber fortführen und kaufte den Betrieb über eine andere seiner Gesellschaften aus der Insolvenzmasse. Seit 2015 zahlte er die von ihm selbst beantragte Bemessung von 12.000 Euro pro Monat, die Stadt Bregenz wollte hingegen 563.000 Euro monatlich sehen.
Die Kehrtwende des Höchstgerichts hat Zanoni wohl auch einer neuen Flächenbesteuerung für die Casinos Austria in Bregenz zu verdanken. Das Land Vorarlberg hat da selbst die Ansicht vertreten, dass keine Kriegsopferabgabe anfalle, wenn keine Eintrittsgelder für den Casinos-Besuch eingehoben werden. Was für die teilstaatlichen Casinos Austria gelte, müsse auch für Zanonis Concord Card Casinos gelten, entschied nun der VwGH. Zudem entfällt laut dem Höchstgerichtsurteil entsprechend auch die Vergnügungssteuer.
Wenig später untermauerte das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Vorarlberg laut „Presse“ den VwGH-Spruch und wies Zanonis Antrag auf Pauschalierung der Kriegsopferabgabe ab. Wo die Abgabe nicht anfalle, sei auch nichts zu pauschalieren.
Jetzt kämpft Zanoni noch weiter gegen die ebenfalls an den Spieleinsätzen bemessene Glücksspielabgabe. 2016 wollte die Finanz von ihm aus diesem Posten mehr als 55 Mio. Euro, weswegen Zanonis Pokersalonbetreibergesellschaft Montesino Entertainment Group GmbH ein negatives Eigenkapital von fast 84 Mio. Euro auswies.
~ WEB http://www.vwgh.gv.at ~ APA392 2018-04-26/14:41