Gericht: Mesale Tolu darf Türkei weiterhin nicht verlassen

Istanbul (APA/dpa/AFP) - Die deutsche Journalistin Mesale Tolu darf die Türkei auch vier Monate nach ihrer Entlassung aus der Untersuchungsh...

Istanbul (APA/dpa/AFP) - Die deutsche Journalistin Mesale Tolu darf die Türkei auch vier Monate nach ihrer Entlassung aus der Untersuchungshaft nicht verlassen. Ein Gericht in Istanbul beschloss am Donnerstag, die Ausreisesperre für die 33-Jährige und ihren ebenfalls angeklagten Ehemann Suat Corlu aufrecht zu erhalten. Das Gericht entband Tolu aber von ihrer wöchentlichen Meldepflicht bei der Polizei.

Der Prozess gegen Tolu, Corlu und 25 weitere Angeklagte wegen Terrorvorwürfen wird erst am 16. Oktober fortgesetzt.

Tolu sprach mit Blick auf die andauernde Ausreisesperre von einem „politischen Beschluss“ und von „Schikane“. Sie kündigte an, Einspruch einzulegen. Das Ausreiseverbot bedeute für sie, „dass ich weiterhin keine normale Routine im Leben haben werde. Sobald ich anfange als Journalistin zu arbeiten, bin ich wieder der Gefahr ausgesetzt, in Untersuchungshaft oder in Polizeigewahrsam zu kommen.“

Tolu kritisierte auch, dass damit ihrem dreijährigen Sohn die Ausreise verwehrt bleibe, der seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland habe. Mit Blick auf die Fortsetzung des Verfahrens erst in einem halben Jahr warf sie dem Gericht vor, den Prozess zu verschleppen. „Die Richter, der Staatsanwalt tun eigentlich gar nichts, um diesen Fall zu beschleunigen oder zu einem Ergebnis zu kommen“, sagte sie. „Das heißt, der Prozess wird noch jahrelang dauern.“

Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) hatte die türkische Justiz am Mittwoch dazu aufgefordert, das Ausreiseverbot gegen die Trägerin des „Dr. Karl Renner-Solidaritätspreises“ aufzuheben und die Vorwürfe gegen Tolu endlich fallenzulassen.

Die Prozessbeobachterin und Vizevorsitzende der Linksfraktion im Deutschen Bundestag, Heike Hänsel, sagte: „Das ist ein Schikaneurteil und die Bundesregierung muss den Druck hier erhöhen.“ Hänsel fügte hinzu: „Es ist nicht nachvollziehbar, weswegen Peter Steudtner und Deniz Yücel ausreisen konnten - zu Recht - und Mesale Tolu bis heute nicht.“ Steudtner und Yücel waren im Oktober beziehungsweise Februar ohne Auflagen aus der U-Haft entlassen worden und hatten die Türkei dann verlassen.

Zum Auftakt des Prozesstages hatte Tolu ihren Freispruch gefordert. Sie und ihr Ehemann haben das Gericht außerdem dazu aufgerufen, ihnen die Ausreise zu gestatten. „Als deutsche Staatsbürgerin will ich, dass mein Kind in dem Land, aus dem ich komme, in den Kindergarten geht“, sagte Tolu. Tolu und Corlu haben einen dreijährigen Sohn, für den in Tolus Heimatstadt Ulm nach ihren Angaben ein Kindergartenplatz reserviert ist.

An dem Prozess am Donnerstag nahm der deutsche Botschafter Martin Erdmann als Beobachter teil. Die Staatsanwaltschaft wirft Tolu, Corlu und 25 weiteren Beschuldigten Terrorpropaganda und Mitgliedschaft in einer Terrororganisation vor. Die Angeklagten weisen das zurück.

Tolu, die ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, war bis vergangenen Dezember fast acht Monate lang in der Türkei inhaftiert gewesen. Reporter ohne Grenzen hatte die türkische Justiz vor dem jüngsten Prozesstag aufgefordert, „das Ausreiseverbot gegen Tolu aufzuheben und die konstruierten Vorwürfe gegen die Journalistin endlich fallenzulassen“. ROG-Geschäftsführer Christian Mihr sagte: „Solange Tolu das Land nicht verlassen darf, bleibt sie eine politische Geisel der türkischen Regierung.“

Das Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit (ECPMF) nannte die Terrorwürfe gegen Tolu unhaltbar. „Wir fordern, dass der Prozess gegen sie schnellstmöglich beendet wird, die Vorwürfe fallen gelassen werden, und Mesale und ihr Mann frei entscheiden können, wo und wie sie nach dieser schweren Zeit weiterleben wollen“, erklärte die in Leipzig ansässige Organisation.

Die Situation der Presse in der Türkei gibt seit Jahren Anlass zu Sorge. Im neuen Index zur Pressefreiheit von ROG steht die Türkei auf Platz 157 von 180. Laut der Plattform für Pressefreiheit P24 sitzen derzeit 165 Journalisten in der Türkei in Haft. Aber nicht nur die Pressefreiheit, sondern auch die Lage von Verteidigern der Menschenrechte ist alarmierend.

Amnesty International warf der türkischen Regierung in einem neuen Bericht vor, den seit Juli 2016 geltenden Ausnahmezustand zu nutzen, um ein „Klima der Angst“ unter Menschenrechtsgruppen zu schaffen. Demnach wurden unter dem Ausnahmezustand mehr als 1300 Vereine und Stiftungen per Dekret geschlossen, während ihre Mitglieder willkürlichen Festnahmen ausgesetzt seien.

„Was wir in der Türkei erleben, ist die gezielte Zerschlagung der Zivilgesellschaft und den Missbrauch des Ausnahmezustands“ zu diesem Zweck, sagte der Amnesty-Forscher in der Türkei, Andrew Gardner, bei der Vorstellung des Berichts „Weathering the Storm“ („Dem Sturm standhalten“) in Istanbul. Menschenrechtler könnten nicht mehr frei kommunizieren oder recherchieren, womit ihre Arbeit de facto unmöglich werde.