Stolperfallen: Da steigt die Versicherung aus
Hausgänge sind immer auch Fluchtwege: Sind sie vollgeräumt, können die Bewohner im Brandfall straf- und zivilrechtlich für die Folgen haften. Nur wenigen ist das bewusst.
Von Michaela S. Paulmichl
Innsbruck –Die kleine Wohnung ist vollgeräumt, aber vor der Haustür, da ist noch Platz: Wenn sich in den Gängen von Mehrparteienhäusern übervolle Schuhregale, Kinderwägen und Blumentöpfe aneinanderreihen, bleiben Streitigkeiten unter den Nachbarn oft nicht lange aus. Manche stört der Anblick, andere beklagen sich über die Geruchsbelästigung. Was den meisten dabei gar nicht bewusst ist: Hausgänge sind auch Fluchtwege, und wenn diese verstellt sind, kann bei einem Brand die Versicherung aussteigen. Die Verantwortlichen haften zivil- und strafrechtlich, sollte jemand zu Sturz kommen, sich verletzen oder ums Leben kommen.
Anlass für die Recherchen des Ombudsteams war der Anruf eines Hausbewohners, der dieser Frage nachgegangen war. Er wollte von der zuständigen Versicherung genau wissen, ob die Deckung auch für den Fall gilt, dass von den im Stiegenhaus abgestellten Gegenständen ein Brand ausgehen sollte. Die Antwort war eindeutig: Die Versicherung reagierte sofort und kündigte den Vertrag. Dieser Schritt wurde schließlich zurückgenommen – mit dem Hinweis, die Gebäudeversicherung müsse für den Feuerschaden aufkommen, sie könne aber an den Besitzer der abgelagerten Habseligkeiten Schadenersatzansprüche stellen.
TT-Ombudsteam-Mitglied Klaus Lugger, langjähriger Geschäftsführer der Neuen Heimat Tirol mit 40 Jahren Berufserfahrung, hat viel zu erzählen über Streitigkeiten unter Nachbarn, über das eine Paar Bergschuhe, das am nächsten Tag voller Wasser war, über ältere Damen, die mit ihren Blumentöpfen das Stiegenhaus verschönern wollen und die Pflanzen liebevoll hegen und pflegen. Aber auch über jene, die Hausflure oft rücksichtslos als Abstellkammern benützen. Dass eine Versicherung ihren Vertrag kündigte, ist ihm aber noch nie untergekommen.
Doch Sicherheit gehe vor: „Man muss sich der Folgen bewusst sein, wenn in einem mehrstöckigen Wohnhaus plötzlich ein Brand ausbricht. Der Strom geht aus, es gibt kein Licht, die Lifte sind unbenützbar. Die Bewohner flüchten über das Stiegenhaus hinunter in Richtung Ausgang, manche geraten in Panik. Es bildet sich dichter Rauch, die Sicht ist schlecht, die im Gang lagernden Gegenstände brennen oder die Bewohner stolpern darüber.“ So können sehr gefährliche Situationen entstehen, über die im Vorhinein niemand nachdenkt.
Den Hausverwaltungen komme die schwierige Aufgabe zu, zwischen den Parteien zu vermitteln. Viele wissen heute, dass die Lagerung von Gegenständen auf Hausfluren nicht erlaubt ist – auch das Ombudsteam berichtete immer wieder –, doch der Wille, etwas daran zu ändern, ist gering. Und daran ändern auch regelmäßige Rundbriefe an die Bewohner oft nur wenig.
Was du nicht willst, das man dir tut
Von Hansjörg Jäger
Das Zusammenleben auf engerem Raum erfordert Rücksichtnahme und Verständnis von allen Beteiligten. Nur so können jene Reibereien vermieden werden, die die Atmosphäre vergiften und die Freude am eigenen Heim vergällen. Anlässe dafür gibt es jede Menge. Wuchernde Pflanzen, laute Musik, Arbeitslärm, lebhafte Kinder, mangelnde Sauberkeit, andere Bräuche und Sitten. Vieles geschieht aus Gedankenlosigkeit, manches ist aber durchaus gewollt, wenn Neid und Missgunst schlechte Ratgeber sind. Wenn dann viele Nadelstiche einmal zur Explosion geführt haben, sind die Fronten verhärtet und eine Rückkehr zur Normalität nur noch schwer möglich. Gar mancher Streit endet sogar vor Gericht.
Dabei wäre doch gedeihliches Zusammenleben einfach zu gestalten, wenn jeder die Rechte des anderen so respektiert, wie er es für sich selbst haben möchte. Das wäre die Grundlage, die dann auch Belastungen standhält.
Auch wenn sich heute jeder gerne in seine vier Wände zurückzieht, so soll man einmal über die Vorteile guter Nachbarschaft nachdenken. Sie schafft nicht nur eine Atmosphäre des Wohlfühlens, sondern hat auch praktische Vorteile, Hilfestellung etwa bei Abwesenheit oder Krankheit. Es gibt also genügend Gründe, um ein gutes Verhältnis mit seinen Nachbarn anzustreben.
„Fluchtwege sind fast immer verstellt“, berichtet Christian Kugler, Amtsleiter der Baupolizei Innsbruck. Besonders in neueren Gebäuden – Bauträger sparen mit dem Platz und beschränken ihn auf das unbedingt notwendige Maß – sind Stiegenhäuser häufig sehr schmal. Es gibt eine vorgeschriebene Mindestbreite von 1,20 Metern, doch es kommt immer auch darauf an, wie viele Menschen in einem Haus wohnen – ob es viele Stockwerke hat oder dort nur zwei Familien leben.
Ein Schuhkastl aufzustellen, ist unter Umständen erlaubt – wenn es nicht aus Holz, sondern aus Metall ist und direkt an der Wand befestigt. Aber auch hier sollte man sich erkundigen, ob der Fluchtweg noch breit genug ist. Möbelstücke aus Kunststoff entwickeln – wenn sie in Brand geraten – extrem gefährliche giftige Dämpfe und sind ebenfalls verboten. Auch Kinderwägen müssen entfernt werden: „Sie sind breit und beweglich, sie können umfallen und sind im Notfall eine Gefahr für die flüchtenden Bewohner“, sagt Kugler. Aber auch die Sicherheit der Rettungskräfte oder Feuerwehrleute darf nicht aufs Spiel gesetzt oder sie auf dem Weg zum Brandherd behindert werden. Für Dekorationen gilt: Der herbstliche Kranz an der Haustür ist erlaubt, nicht aber das Gesteck am Boden.
Regeln gibt es übrigens auch für Tiefgaragen, in denen oft brennbare Flüssigkeiten wie Putzmittel lagern. „Das entspricht nicht der vorgesehenen Nutzung“, sagt Kugler. Einen Satz Autoreifen oder den Radträger abzustellen sei dagegen meistens erlaubt – ob am oder neben dem Fahrzeug spielt keine Rolle.
Jede Woche ist die Baupolizei unterwegs, um im Rahmen einer Feuerbeschau oder nach Anzeigen von Nachbarn Hausgänge zu besichtigen. Ihre Bescheide können nicht ignoriert werden, notfalls werden Strafen verhängt. „Aber wir hoffen, dass die Leute irgendwann einsehen, in welche Gefahr sie andere bringen können, und sich ihrer Verantwortung bewusst werden.“