Alkoholverbotszonen - In Graz seit 2007 verdrängende Wirkung
Graz (APA) - Graz zählt zu den Vorreitern in Sachen Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen. Bereits 2007 hat die Stadt beschlossen, dass am ...
Graz (APA) - Graz zählt zu den Vorreitern in Sachen Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen. Bereits 2007 hat die Stadt beschlossen, dass am Hauptplatz keiner mehr konsumiert werden darf. Damit waren zwar die Bierdosen rund um die Erzherzog Johann-Statue verschwunden, aber die Szene verlagerte sich. Seit 2012 gilt das Verbot daher in großen Teilen der Innenstadt - ebenso wie im Univiertel.
Bereits 2003 und 2004 hatte die Grazer Volkspartei Anläufe gestartet und wollte vor allem rund um den Brunnen am Hauptplatz, auf dessen Mitte eine Statue des „steirischen Prinzen“ steht, ein Alkoholverbot erwirken. Der Grund waren damals randalierende Betrunkene und Punks, die immer wieder für Ärger sorgten. Mangels ausreichend Zustimmung im Gemeinderat war Bürgermeister Siegfried Nagl (ÖVP) sogar selbst zur Tat geschritten und hatte einen Kordon aus Kirschlorbeer-Büschen rund um das Erzherzog Johann-Denkmal aufstellen lassen.
Mit einem neuen Landessicherheitsgesetz waren die Verbote schließlich ohne rechtliche Einwände möglich und das Aus für den Alkohol am Hauptplatz kam schließlich 2007. Ausgenommen waren und sind nach wie vor behördliche Veranstaltungen sowie Gastgärten oder die traditionellen Standln vor dem Rathaus. Für die Kontrolle wurde damals die „Stadtwache“ ins Leben gerufen, die heute als Ordnungswache ihre Runden zieht und die Verbote kontrolliert.
Neben dem Alkoholverbot am Hauptplatz wurde 2009 auch eines im Univiertel verhängt. Dort hatten Gäste regelmäßig auch vor den Lokalen für Ärger gesorgt. Daher wurden Bier, Wein und Co. von Teilen der öffentlichen Verkehrsflächen der Glacisstraße, der Elisabethstraße, der Merangasse, der Beethovenstraße und anderer Straßen des beliebten Ausgehviertels verbannt. In der Mondscheingasse nahe dem Jakominiplatz gab es ähnliche Probleme vor einer Diskothek, weshalb auch dort ein von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr begrenztes Verbot verordnet wurde.
Am Hauptplatz war mit dem Alkoholverbot aber kein Durchbruch mit der Vergrämung der Trinker erzielt worden. Sie siedelten einfach einige Meter weiter - zum Beispiel zum sogenannten Billa-Eck. Darum wurde die Verbots-Zone 2012 auf große Teile der Innenstadt ausgeweitet. Die mit dem Verbot belegten Straßenzüge reichen seither vom Mursteg im Nordwesten über die Kaiserfeldgasse im Süden bis zur Burggasse im Osten der Innenstadt. Dies umfasst damit auch mehrere Plätze wie etwa den Bereich rund um den Brunnen am Eisernen Tor.
Wer sich dennoch seinen „Hopfen-Saft“ aus der Dose in der Verbotszone genehmigt, muss mit Strafen von bis zu 2.200 Euro rechnen. Seit April 2014 wurden laut Wolfgang Hübel vom städtischen Sicherheitsmanagement 80 Anzeigen deswegen erstattet. Ferner wurden 276 Ordnungsstrafen verhängt und 1.431 Ermahnungen erteilt - „Tendenz sinkend“.
Hübel zufolge haben die Verbote Wirkung gezeigt: „Früher gab es am Hauptplatz eine Szene mit Raufereien, Alkoholexzessen und Belästigung von Touristen. Es war eine gute Entscheidung damals, ein Verbot zu verhängen. Seither gibt es keine oder nur noch ganz selten Exzesse.“ Der Stadt sei bewusst, dass die Verbote „kein Allheilmittel“ sind, aber sie seien wirksam. Aktuell habe man ein neues „Sorgenkind“, nämlich den Brunnen im Stadtpark, wo sich Teile der Szene hinverlagert hätten. „Die anderen Park-Besucher machen sich Sorgen wegen alkoholisierter Leute mit teils großen Hunden“, schilderte Hübel.
Das Alkoholverbot oder auch das Gebot, in öffentlichen Verkehrsmitteln das lautstarke Telefonieren zu unterlassen, brachte Bürgermeister Nagl übrigens nicht nur einmal Kritik der Opposition ein. Die NEOS sprachen im Wahlkampf für die Gemeinderatswahl 2017 gar von der „Verbotsstadt“ Graz.
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