Tirol

Lebensgefährtin mit Messer verletzt: Geldstrafe für 54-Jährigen

Der 54-Jährige ist wegen versuchten Mordes angeklagt.
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Ein 54-Jähriger soll seiner Lebensgefährtin während eines Streits in den Bauch gestochen haben. Am Freitag musste er sich wegen Mordversuchs in Innsbruck vor Gericht verantworten. Das Urteil lautete schließlich auf grob fahrlässige Körperverletzung.

Innsbruck – Am Freitag tagte am Innsbrucker Landesgericht ein Schwurgericht. Angeklagt war ein 54-Jähriger wegen Mordversuchs. Der Mann soll kurz vor Weihnachten mit 2,52 Promille Blutalkohol im Zuge einer Streiterei auf seine Lebengefährtin eingestochen haben. Diese erlitt nur durch Glück keine lebensgefährlichen Verletzungen im Bauchraum.

Streit mit betrunkenem Mann eskalierte

Am Freitag vor dem Schwurgericht verantwortete sich der einstige Bauarbeiter jedoch damit, dass er vom Vorfall nur mehr wisse, dass ihm die Frau mit einer Bierflasche blutige Verletzungen am Kopf zugefügt hätte. Darauf habe die Lebensgefährtin mit ihm geschrien, bis Rettung und Polizei eingetroffen wären. All das Blut in der Wohnung hätte allein von seiner Kopfverletzung gestammt.

Das Opfer hingegen hatte schon vor der Polizei angegeben, dass der Mann wieder einmal schwer alkoholisiert nach Hause gekommen wäre, und darauf – wieder einmal – ein heftiger Streit zwischen dem Paar ausgebrochen wäre. Dabei hätte der Angeklagte nach einem Küchenmesser gegriffen und vor Wut erst in die Mikrowelle gestochen. Darauf habe ihm die Frau gesagt, dass er dies zur Vermeidung eines allfälligen Stromschlags doch lassen solle. In dem Moment habe sie jedoch schon gespürt, dass es ihr am Bauch warm geworden und ihre Hose blutgetränkt war.

Da der 54-Jährige täglich zur Flasche greift, wurde er trotz der hohen Alkoholisierung als zurechnungsfähig befunden – seine Handlungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat jedoch als erheblich beeinträchtigt gesehen. Schon das Opfer hatte laut Verteidiger Thomas Praxmarer bei der Polizei einmal ausgesagt, dass der 54-Jährige zum Tatzeitpunkt wohl nicht wusste, was er tat.

Auch eine eingehende Einvernahme des Angeklagten die aufgrund seiner mangelnden Disziplin bislang in einem Mischmasch aus Bosnisch und Deutsch geführt worden war, konnte den Sachverhalt nicht näher aufklären.

Zu Geldstrafe verurteilt

Die Geschworenen befanden schließlich, dass es sich bei dem Fall um keinen Mordversuch, sondern um grob fahrlässige Körperverletzung gehandelt habe. Der Mann wurde zu einer zur Hälfte bedingten Geldstrafe in Höhe von 960 Euro verurteilt. Der 54-Jährige nahm das Urteil an und wird noch am Freitag enthaftet. (fell, TT.com)