Beschwerde gegen Stationierung von US-Atomwaffen erfolglos
Karlsruhe (APA/dpa) - Das deutsche Verfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen die Stationierung von US-Atomwaffen auf dem Fliegerhorst Büc...
Karlsruhe (APA/dpa) - Das deutsche Verfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen die Stationierung von US-Atomwaffen auf dem Fliegerhorst Büchel in der Eifel (Rheinland-Pfalz) abgewiesen.
Die Verfassungsbeschwerde einer Anrainerin blieb erfolglos, weil die von ihr geltend gemachten Gefahren keinen Grundrechtseingriff begründen, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte.
Die Frau wollte die Bundesrepublik Deutschland verpflichten, gegenüber den USA auf den Abzug von auf dem Fliegerhorst mutmaßlich stationierten US-Atomwaffen hinzuwirken. Mit ihrer Klage war sie zuvor auch schon vor den Fachgerichten gescheitert.
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hatte keine Verstöße gegen allgemeine Regeln des Völkerrechts erkennen können.
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