Wiener angeklagt 2 - Auch Mutter der Kinder angeklagt
Wien (APA) - Die Staatsanwaltschaft Wien hat neben dem 29-jährigen Vater und dem 31 Jahre alten Landwirt - ein gebürtiger Tiroler, der zulet...
Wien (APA) - Die Staatsanwaltschaft Wien hat neben dem 29-jährigen Vater und dem 31 Jahre alten Landwirt - ein gebürtiger Tiroler, der zuletzt im Burgenland gelebt hat - auch die Mutter der über Jahre hinweg missbrauchten Kinder angeklagt. Die Anklagebehörde wirft der 29 Jahre alten Frau Mitwisserschaft und damit Beitragstäterschaft am schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen vor.
Sie hatte den Erstangeklagten 2009 geheiratet. Bald danach brachte sie ihre gemeinsame Tochter zur Welt. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass die Frau es duldete, dass ihr Mann sich immer wieder an dem Mädchen und später auch an seinem Sohn verging. Sie stützt sich dabei auf die Angaben des Mannes, der sich im Ermittlungsverfahren umfassend schuldig bekannt und seine Ex-Frau dahin gehend belastet hat. Die Frau hatte sich Anfang 2016 scheiden lassen. Es soll ein vor der Trennung angefertigtes Video existieren, auf dem im Bildhintergrund die Mutter zu sehen ist, während eines ihrer Kinder missbraucht wird.
Die Mutter hat sich bisher nicht schuldig bekannt. Demgegenüber hat auch der Zweitangeklagte nach seiner Festnahme ein umfassendes Geständnis abgelegt. Ein psychiatrisches Gutachten kommt zum Schluss, dass die pädophilen Neigungen der beiden Männer derart stark ausgeprägt sind, dass sie als hochgefährlich einzustufen sind. Der Sachverständige befürchtet, dass zukünftig wieder mit Straftaten mit schweren Folgen zu rechnen ist, wenn die zwei nicht entsprechend medikamentös bzw. therapeutisch behandelt werden. Der Staatsanwalt hat daher zusätzlich zu einer Verurteilung - angesichts der Schwere der inkriminierten Delikte drohen den zwei Männern bis zu 15 Jahre Haft - zusätzlich die Unterbringung der Angeklagten in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.
Die betroffenen Kinder leiden an einer ausgeprägten posttraumatischen Belastungsstörung, wie eine von der Justiz eingeholte Expertise einer klinischen Psychologin ergeben hat. Die Gutachterin kommt zum Schluss, dass das Mädchen und der Bub seelisch derart massiv beschädigt wurden, dass die eingetretenen Folgen einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen sind.
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