43-jähriger Afghane in Vorarlberg in Terror-Prozess verurteilt
Bregenz (APA) - Ein 43-jähriger Mann aus Afghanistan ist am Freitag am Landesgericht Feldkirch wegen seiner Zugehörigkeit zu einer als terro...
Bregenz (APA) - Ein 43-jähriger Mann aus Afghanistan ist am Freitag am Landesgericht Feldkirch wegen seiner Zugehörigkeit zu einer als terroristisch eingestuften Vereinigung zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Der Mann erklärte dagegen, er habe keine Terrorakte verübt und habe sich nur verteidigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Vater von fünf Kindern, der sich nicht schuldig bekannte, soll laut Anklagebehörde von 2002 bis 2015 Mitglied einer terroristischen Vereinigung gewesen sein. In seiner Heimat Afghanistan soll er der Gruppierung HIG, der Hezb-i Islami Gulbuddin, angehört haben. Zunächst als Fußsoldat hatte er später als Kommandant seines Dorfes 50 Männer unter sich, so der Vorwurf. Er habe sich radikalisiert, nachdem sein Bruder in den 1990er-Jahren bei Kampfhandlungen umkam.
Der Angeklagte, der 2015 nach Österreich gelangte und einen Asylantrag stellte, versicherte dagegen, er sei nur Mitglied der gleichnamigen politischen Partei gewesen, Terroraktionen habe er keine verübt. Dass er in Kampfhandlungen verwickelt war, gab er zu. Jedoch habe er sich nur verteidigt, so seine Anwältin.
Im Prozess wurde am Freitag der deutsche Afghanistan-Experte Thomas Ruttig als Sachverständiger persönlich zu seinem dem Gericht bereits schriftlich vorliegenden Gutachten befragt. Er beantwortete in der Verhandlung Fragen zu der Organisation, der der Mann angehört haben soll. Am Freitag wurde der Experte eingehend zu den Zielen der Gruppierung befragt, sowie ob Anschläge eindeutig zugeordnet werden konnten. Demnach wollte die Gruppierung die Scharia durchsetzen und verübte Sprengstoffattentate.
Der Schöffensenat kam in der Folge zu dem Urteil, dass es sich bei der HIG eindeutig um eine terroristische Vereinigung handelt und der Angeklagte dies auch wusste. Er wurde zu einer unbedingten Haftstrafe von drei Jahren verurteilt, der Strafrahmen betrug bis zu zehn Jahre. Mildernd wirkten sich seine Unbescholtenheit und seine Mitwirkung an der Wahrheitsfindung aus, erschwerend der lange Tatzeitraum von 13 Jahren. Der Mann wurde noch aus dem Verhandlungssaal heraus festgenommen und in die Justizanstalt Feldkirch in U-Haft gebracht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Kommentare