EU-Kommission hat „noch immer Sorgen“ bezüglich Polen
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Warschau/Brüssel (APA) - Die EU-Kommission hat sich vor Beratungen der EU-Europaminister zur Rechtsstaatlichkeit in Polen besorgt gezeigt. Letztlich gehe es um die Unabhängigkeit der Justiz und eine klare Gewaltenteilung, sagte der EU-Kommissionsvize Frans Timmermans am Montag in Brüssel. „Wir haben noch immer Sorgen diesbezüglich.“
Die Frage, ob es einen Rückzug vom derzeit laufenden Artikel 7-Verfahren gegen Polen gebe, verneinte Timmermans. Die EU-Kommission hatte das Verfahren wegen der Justizreformen in Warschau im Dezember eröffnet, es ist das erste entsprechende Verfahren wegen schwerwiegender Grundrechtsverstöße in der EU.
Österreichs Europaminister Gernot Blümel (ÖVP) will den Bericht Timmermans abwarten, bevor er eine Einschätzung abgibt, wie es in der Causa Polen weitergeht. Er kündigte aber Unterstützung für die Haltung der EU-Kommission an. Rechtsstaatlichkeit sei eines der höchsten Güter. Österreich sei einer Meinung mit der Kommission, dass es da „keine Rabatte“ geben dürfe. „Rechtsstaatlichkeit ist eine conditio sine qua non für das Existieren der Europäischen Union.“ Blümel anlässlich eines Rats-Treffens weiter: „Deswegen werden wir uns der EU-Kommission anschließen, wenn es um die Frage geht, wie es weiter geht.“
Timmermans sagte es gebe, „einige Fortschritte“, aber die EU-Kommission sei nicht in der Lage zu sagen, dass die Frage mit Polen bisher gelöst sei. Der deutsche Außen-Staatssekretär Michael Roth sagte, „wir sehen Fortschritte in der Rhetorik auf polnischer Seite“. Aber „wir brauchen jetzt in der Substanz Fortschritte.“ Diese sehe er noch nicht. Roth kündigte eine gemeinsame Erklärung Frankreichs und Deutschlands zur Lage in Polen an. Diese soll deutlich machen, welch großen Wert beide Länder der Rechtsstaatlichkeit in der EU beimessen. Deutschland wolle, dass die EU-Kommission weiterhin im Auftrag und im Einvernehmen mit Polen den Dialog führe.
Auch Roth wollte nicht sagen, wann der EU-Ministerrat eine erste Abstimmung durchführt. „Die Zeit läuft“, sagte er. Man sehe, dass in Polen aufgrund der Gesetzgebung teilweise bereits Fakten geschaffen würden. Er sei aber nach wie vor zuversichtlich, dass alle Beteiligten ein Interesse an einer Lösung hätten. Rechtsstaatlichkeit sei „nicht nice to have“, sondern ein verbindliches Prinzip für alle EU-Staaten und EU-Institutionen.
Die Polen-Causa dürfte auch den bevorstehenden österreichischen EU-Ratsvorsitz beschäftigen. Um festzustellen, dass Polen wegen der Justizreform durch die Regierung der rechtskonservativen Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) schwerwiegende Grundrechte verletzt habe, müssten mindestens 22 der 27 EU-Staaten - Polen ist nicht stimmberechtigt - dafür votieren. Erst in einer späteren Phase des Verfahrens könnten auch Sanktionen gegen Polen verhängt werden. Das ebenfalls rechtskonservativ regierte Ungarn hat mehrfach erklärt, an der Seite Polens zu stehen.