„Identitäre“ 3 - Anklage auch wegen Aktionen in Klagenfurt und Wien

Graz/Klagenfurt/Wien (APA) - Eine weitere in der Anklage der Staatsanwaltschaft Graz gelistete Störaktion der „Identitären“ ist jene in der ...

Graz/Klagenfurt/Wien (APA) - Eine weitere in der Anklage der Staatsanwaltschaft Graz gelistete Störaktion der „Identitären“ ist jene in der Uni Klagenfurt: Im Juni 2016 stürmten mehrere Angeklagte gemeinsam mit weiteren unbekannten IBÖ-Mitgliedern während einer Vorlesung über Asyl und Migration einen Lehrsaal und entrollten am Podium Transparente mit den Aufschriften „Stoppt Zuwanderung“ und „Integration ist eine Lüge“.

Sie verteilten im Saal Flugblätter mit der Aufschrift „Integration ist eine Lüge“ und stellten eine Steinigung nach. Auch von dieser Aktion wurde ein Propagandafilm angefertigt und über das Internet verbreitet.

Im September 2016 sprühte einer der Angeklagten mit weiteren unbekannten Mitgliedern der IBÖ im weststeirischen Maria Lankowitz mit gelbem Kreidespray unter Verwendung von Schablonen wiederholt Parolen und das für die IBÖ stehende Lambda-Zeichen auf Straßen und Gehsteige. Weiters hängten sie sechs Heiligenfiguren im Eingangsbereich der dortigen Wallfahrtskirche Pappschilder mit Parolen um und verhüllten die Figuren entweder mit schwarzen Müllsäcken im Sinne einer Burka-Verschleierung oder versahen sie mit Vollbartperücken und Waffenattrappen.

Im März 2017 brachen zwei der Angeklagten mit weiteren unbekannten Mitgliedern der IBÖ im Stiegenhaus eines Wohnhauses in Wien einen Schlüsselkasten auf, gelangten mit dem dadurch widerrechtlich erlangten Schlüssel in den versperrten Dachboden, kletterten durch ein Luke auf das Dach und befestigten dort ein fünf mal sechs Meter großes, die Silhouette von Prinz Eugen von Savoyen zeigendes Transparent mit der Aufschrift: „Erdogan - hol deine Türken ham!“ Außerdem warfen sie als Flugtickets gestaltete Zettel auf die Straße. Von dieser Aktion wurde abermals ein Propagandafilm angefertigt und über das Internet verbreitet.

Ziel dieser Aktionen und öffentlichkeitswirksam betriebenen Propaganda der führenden Vertreter der IBÖ sei es, „zu Hass gegen die Religionsgesellschaft des Islam, gegen Muslime, Ausländer und Flüchtlinge und insbesondere auch türkische Staatsangehörige aufzustacheln, und diese Gruppen durch Beschimpfungen in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen und herabzusetzen“, so die Staatsanwaltschaft Graz. Das entspreche dem Vorwurf der Verhetzung. Die Behörde geht davon aus, dass es sich bei der IBÖ um eine kriminelle Vereinigung handelt, die darauf ausgerichtet ist, dass von ihren Mitgliedern Verhetzungen und Sachbeschädigungen begangen werden.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich an der kriminellen Vereinigung IBÖ als Mitglieder beteiligt zu haben, „indem sie im Rahmen der kriminellen Ausrichtung der Vereinigung eben solche strafbare Handlungen begingen oder indem sie die Vereinigung förderten, und zwar durch die Verbreitung ihrer radikalen, fremden- und islamfeindlichen Ideologie, den Verkauf von Propagandamaterial über das Internet und den eigens dafür errichteten Versandhandel, das Verwalten der daraus erzielten Einnahmen, die Finanzierung weiterer Aktionen, das Anwerben und Schulen von Mitgliedern sowie das Vorantreiben der Schaffung einer gesamt-europäischen ‚Identitären Bewegung‘ durch die laufende Zusammenarbeit mit Vertretern der in Deutschland, Frankreich, Schweiz und Italien tätigen Bewegungen zur Vereinheitlichung ihrer Ziele, Programme und Aktivitäten“.

Der maßgebliche Strafrahmen für das sämtlichen Angeklagten angelastete Vergehen der kriminellen Vereinigung beträgt bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Die vor kurzem an mehreren Privat- und Vereinsräumlichkeiten in Wien, Oberösterreich und der Steiermark durchgeführten Hausdurchsuchungen betreffen außerdem ein weiteres gegen einige der Angeklagten, weitere Personen sowie Verbände nach wie vor anhängiges Ermittlungsverfahren, das Vorwürfe nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz und dem Finanzstrafgesetz betrifft.