Bezirk Imst

Steile Zufahrt in Nassereith bleibt umstritten

Der Umgang mit der steilen Rampe zum geplanten Wohnbau mit 48 Wohneinheiten bleibt ein Zankapfel im Nassereither Gemeindeparlament.
© Paschinger

Bis zu 22 Prozent beträgt die Steigung zum geplanten Nassereither Wohnbauprojekt. Die Lösung heißt erst abflachen, dann überdachen, beheizen oder eis- und schneefrei halten.

Von Alexander Paschinger

Nassereith –Das geplante Projekt des Wohnbauträgers GHS in Nassereith mit seinen 48 vorgesehenen Wohneinheiten spaltet das Gemeindeparlament nach wie vor. Zuletzt hatte der Gemeinderat über einen Einspruch von GR Hubert Malleier gegen den Bebauungsplan abzustimmen. Letztlich stimmten 10:5 für den Bebauungsplan und ebneten damit den Weg in Richtung Realisierung.

Malleier hatte einmal mehr die Steilheit der bestehenden Zufahrtsrampe ins Treffen geführt. An der extremsten Stelle beträgt sie 22 Prozent. BM Herbert Kröll beauftragte daraufhin einen Gutachter. Der wiederum hält fest, dass „die sichere Erschließung“ der betroffenen Grundstücke „derzeit nicht gegeben ist“.

Des Dilemmas Lösung wäre demnach erstens eine Abflachung auf 18 Prozent. „Da müsste man auf den 15 Metern insgesamt 60 cm abgraben“, erläuterte der Dorfchef. „Landauf, landab gibt es solche Steigungen“, verwies Kröll auf Straßen im Nassereither Ortsteil Dormitz ebenso wie im Imster Stadtbereich oder in Wenns.

„Aber“, entgegnete GV und Bauausschuss-Obmann Martin Sterzinger, das Gutachten führe in seiner Schlussfolgerung auch an, dass gemäß den Forderungen der entsprechenden Richtlinie „der Straßenabschnitt zu überdecken oder zu beheizen bzw. durch einen entsprechend intensiven Winterdienst zu gewährleisten“ sei. Und das selbst nach einer Abflachung der Rampe auf 18 Prozent.

Der Bauträger, meinte Vize-BM Gerhard Spielmann, kenne die Zufahrt. „Außerdem ist die Richtlinie für bestehende Straßen nicht anzuwenden“, hielten sowohl Spielmann als auch der Bürgermeister fest. „Sicher ist die Auffahrt steil und nicht ideal“, so Spielmann, „aber für den Bau der Anlage reicht’s.“

Nichtsdestotrotz blieben die Kritiker bei ihrer Meinung. Es stelle sich für ihn die Frage, ob die Gemeinde die Haftung übernehme, so Sterzinger. Malleier hinterfragte überhaupt, ob es sich noch um einen sozialen Wohnbau handle, wenn die Gemeinde 350.000 € aus dem Grundstücksverkauf lukriere.

„In Obsteig und Mieming zahlen Wohnbauträger mehr“, hielt Kröll dagegen und brachte den Bebauungsplan mehrheitlich durch.

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