500 Euro: Regierung will Gaffer zur Kasse bitten
Innenminister legt dem Ministerrat Änderungen des Sicherheitspolizeigesetzes vor.
Von Michael Sprenger
Wien –Schon im Regierungsprogramm haben sich ÖVP und FPÖ darauf verständigt, gegen Gaffer und Schaulustige vorzugehen. Im Februar erklärte FPÖ-Innenminister Herbert Kickl, dass er künftig dem „Unfall-Voyeurismus“ Einhalt gebieten wolle.
Heute wird nun eine diesbezüglich geplante Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes vom Innenminister dem Ministerrat vorgelegt. Demnach sollen Schaulustige mit bis zu 500 Euro bestraft werden, wenn sie trotz einer Abmahnung weiterhin Hilfeleistung behindern. Anstelle einer Geldstrafe „kann bei Vorliegen erschwerender Umstände“ eine Strafe von bis zu einer Woche Gefängnis verhängt werden, im Wiederholungsfall sogar bis zu zwei Wochen.
Der Paragraph 38 Abs. 1a im Sicherheitspolizeigesetz soll laut Entwurf des Innenministeriums folgendermaßen lauten: „Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, Unbeteiligte wegzuweisen, die durch ihr Verhalten oder ihre Anwesenheit am Ort einer ersten allgemeinen oder sonstigen Hilfeleistung oder in dessen unmittelbarer Umgebung die öffentliche Ordnung stören, indem sie die Erfüllung der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht oder eine sonstige Hilfeleistung im Zusammenhang mit einem Unglücksfall behindern oder die Privatsphäre jener Menschen unzumutbar beeinträchtigen, die von dem Vorfall betroffen sind.“
In einem Zusatz-Absatz werden zudem die Sanktionen aufgelistet, die drohen, wenn sich Schaulustige trotz Abmahnung nicht vom Unglücksort entfernen.
Die Gesetzesänderung soll bis zum 8. Juni in Begutachtung gehen. Nach Auskunft des Innenministeriums ist geplant, das Gesetz nach dem Beschluss im Nationalrat noch im Herbst in Kraft treten zu lassen.