CETA - Stichwort: Öffentliche Schiedsgerichte geplant
~ --------------------------------------------------------------------- KORREKTUR-HINWEIS In APA460 vom 15.05.2018 muss der erste Satz im zw...
~ --------------------------------------------------------------------- KORREKTUR-HINWEIS In APA460 vom 15.05.2018 muss der erste Satz im zweiten Absatz neu formuliert werden. Soll klarstellen, dass 3 und nicht 15 Richter für einen Fall zuständig sein sollen. Der gesamte geplante Gerichtshof soll aus 15 Köpfen bestehen. --------------------------------------------------------------------- ~ Wien (APA) - Das EU-Kanada-Freihandelsabkommen CETA sieht Schiedsgerichte vor. Diese sind öffentlich, nicht privat - ein Unterschied zur Ad-hoc-Schiedsgerichtsbarkeit anderer internationaler Investitionsabkommen. Verfahren sollen transparent, Dokumente öffentlich und eine Berufungsmöglichkeit gegeben sein. Für Mitglieder des Investitionsgerichts sollen strenge Ethik- und Inkompatibilitätsbestimmungen gelten.
Das Schiedsgericht soll aus 15 Richtern bestehen, von denen für jeden Fall je drei ausgewählt werden. Richter werden für fünf Jahre ernannt. Fünf kommen von den EU-Staaten, fünf aus Drittstaaten, fünf aus Kanada. Ab Amtsantritt dürfen sie nur in einem Streitfall zwischen Investor und Staat entscheiden, um die Unabhängigkeit zu garantieren. Für die Richter gelten die Leitlinien der IBA (Internationale Vereinigung von Rechtsanwälten, Rechtsanwaltskammern und Rechtsanwaltskanzleien, International Bar Association).
Bei Meinungsverschiedenheiten kann das Schiedsgericht noch einmal befasst werden. Ohne Entscheidung kann es auch zu einem Ausgleich kommen. Beschleunigte Verfahren sind für Klagen vorgesehen, die offensichtlich ohne einen echten Rechtsgrund sind oder nicht zu einem Urteil zugunsten des klagenden Investors führen können.