110 Einbrüche in Kantinen in NÖ und im Burgenland: Vier Schuldsprüche

Eisenstadt/St. Pölten (APA) - In Eisenstadt haben sich am Mittwoch vier junge Menschen wegen insgesamt 110 Einbrüchen in Kantinen, Sport- un...

Eisenstadt/St. Pölten (APA) - In Eisenstadt haben sich am Mittwoch vier junge Menschen wegen insgesamt 110 Einbrüchen in Kantinen, Sport- und Tennisplätzen in Niederösterreich und im Burgenland vor Gericht verantworten müssen. Ein 19- sowie ein 21-Jähriger wurden zu je zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Sie waren sowohl der Richterin Birgit Falb als auch Staatsanwältin Beatrix Resatz schon seit langer Zeit bekannt.

„Es ist hier Leuten ein Schaden entstanden, die gemeinnützig und ehrenamtlich arbeiten“, schilderte Resatz. Die Vereine seien zum Teil nicht versichert gewesen und hätten den Schaden aus eigener Tasche zahlen müssen, sagte die Anklägerin. Dieser sei weit höher gewesen als der Wert des gesamten Diebesguts. „Das hat sich mit dem Sprit, den sie verfahren haben, nicht gerechnet“, meinte ein Verteidiger.

Die vier Angeklagten gaben zu, von August bis Oktober 2017 eine Vielzahl von Einbrüchen in unterschiedlichen Konstellationen begangen zu haben. Eine 19-Jährige chauffierte die jungen Männer anfangs zu den Tatorten und spielte die Aufpasserin, soll aber auch Diebesgut wie Süßigkeiten mitgehen haben lassen. Die 19-Jährige soll an 81 Fakten beteiligt gewesen sein, ein weiterer 19-Jähriger an 48 Einbruchsdelikten. In erster Linie ging es den Angeklagten um Geld und Zigaretten.

Als Motiv nannte der 19-jährige bereits dreifach einschlägig vorbestrafte Hauptangeklagte, er sei wegen seiner Drogensucht und aus Geldnot - obwohl er vom Vater mit 600 Euro monatlich unterstützt wurde - einbrechen gegangen. Zum ebenfalls mehrfach einschlägig vorbestraften 21-Jährigen meinte die Richterin: „Die Streicheleinheiten, die sie als Jugendlicher bekommen haben, sind vorbei. Wollen Sie Ihr Leben drüben im Häf‘n verbringen?“ Auch er gab an, Geld gebraucht zu haben. „Können‘S dann nicht zur Bank gehen und sich einen Kredit nehmen?“, fragte ihn Falb.

Die 19-Jährige gab bei ihrer Einvernahme laut Richterin zu Protokoll, dass sie „ein bisserl Action in ihr Leben bringen“ wollte. „Bitte, was ist das für ein Blödsinn?“, fragte Falb. „Ich dachte, es wäre ein Kick. Aber so war es dann nicht. Die Zeit in der Haft war nicht so schön. Ich möchte da nicht wieder zurück“, sagte die junge Frau. Der vierte Angeklagte wollte mit dem eingenommenen Geld seine Schulden bezahlen.

Alle vier Verdächtigen beteuerten, dass es ihnen leidtäte. Die Richterin wertete die Geständnisse sowie den Fakt, dass es sich um junge Erwachsene handle, als mildernd. Auch dass es teilweise beim Versuch blieb bzw. ein Teil des Diebesguts sichergestellt wurde, wurde mildernd gewertet. Die 19-Jährige und ein gleichaltriger Angeklagter wurden zu teilbedingten Freiheitsstrafen von acht Monaten verurteilt. Den unbedingten Teil von einem Monat haben sie bereits verbüßt. Die beiden Hauptangeklagten seien mit unbedingten Haftstrafen zu bestrafen gewesen, erläuterte Falb. Staatsanwältin und Angeklagte verzichteten auf Rechtsmittel. Die Urteile sind somit rechtskräftig.