Bootsunfall am Wörthersee - Angeklagter will erhöht gesessen sein
Klagenfurt (APA) - Im Prozess um den tödlichen Motorbootunfall Anfang Juni 2017 am Wörthersee hat am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt di...
Klagenfurt (APA) - Im Prozess um den tödlichen Motorbootunfall Anfang Juni 2017 am Wörthersee hat am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt die Verteidigung den Gerichtssachverständigen Hermann Steffan heftig attackiert. Der Verteidiger des angeklagten Niederösterreichers (45) legte zudem Fotos vor. Diese sollten beweisen, dass der Angeklagte erhöht im Boot gesessen sei und daher ein Hinausschleudern plausibel sei.
Alexander Todor-Kostic zog angesichts seiner Fotos die gesamten Berechnungen des Gutachters in Zweifel. Allerdings hatte es auf den Fotos, welche die Polizei vom Boot gemacht hatte, keine aufgeklappte Sitzerhöhung gegeben, daher habe er diese Variante auch nicht berechnet. Der Sachverständige betonte, er wisse aber nicht, wann die Fotos gemacht worden seien. Schon davor hatte es Scharmützel gegeben. So meinte Todor-Kostic einmal: „Der Sachverständige ersetzt zwar den Sachverstand, aber nicht den Hausverstand.“ Richter Matthias Polak konterte: „Wenn der Hausverstand ausreichend wäre, bräuchten wir keine Sachverständigen.“
Aus den nun vorgelegten Fotos geht aus Sicht von Todor-Kostic eindeutig hervor, dass sich die Schulter des Bootslenkers nicht unter der Bordkante befinde und es sich auch nicht um einen „Schalensitz“ handle. Daher sei das Über-Bord-Gehen des Lenkers ab einer bestimmten Neigung des Bootes durchaus wahrscheinlich. Der Angeklagte erklärte zudem, seine Sitzposition sei erhöht gewesen. Auf Vorhalt des Richters, dass davon im Ermittlungsakt nie die Rede gewesen sei, antwortete der Niederösterreicher: „Es hat niemand gefragt.“
Der Richter hatte den Angeklagten am ersten Verhandlungstag nach seiner Sitzposition gefragt, damals war die Erhöhung nicht erwähnt worden. Auf eine entsprechende Frage des Richters meinte er, diese Sitzerhöhung sei „selbstverständlich“ gewesen, daher habe er sie auch nicht erwähnt. Erst nachdem er im Gutachten gelesen habe, wie tief er im Boot gesessen sein soll, sei ihm das aufgefallen. Er habe sich dadurch an die Fotos erinnert, die damals gemacht worden seien. Immerhin sei er durch diese Erhöhung um 22 Zentimeter höher gesessen als vom Gutachter angenommen.
Der Sachverständige blieb aber dabei, dass ein Hinausschleudern des Lenkers aufgrund des Zusammenwirkens von Fliehkraft und Gravitation trotzdem so gut wie ausgeschlossen sei. Todor-Kostic konterte, der Sachverständige sei bei all seinen Berechnungen von falschen Voraussetzungen ausgegangen. Der vom Angeklagten hinzugezogene Privatgutachter habe entsprechende Berechnungen angestellt, die das belegen könnten, meinte der Anwalt. Einer der Gutachter zog dann das medizinische Gutachten in Zweifel und deutete an, die Verletzungen, die das Opfer an den Armen erlitten hätte, seien nicht so gravierend gewesen wie im Strafantrag beschrieben. Daraufhin griff Richter Polak ein: „Jetzt reicht es mir bald. Der halbe Arm war weg, ich kann Ihnen gern jedes einzelne Bild zeigen.“ Verteidiger Alexander Todor-Kostic beantragte daraufhin eine kurze Verhandlungspause.