Klagen und Mahnschreiben Brüssels an Österreich zu diversen Themen
Brüssel/Wien (APA) - Im Rahmen zahlreicher Klagen und Mahnschreiben der EU-Kommission, die die Brüsseler Behörde einmal monatlich an die Sta...
Brüssel/Wien (APA) - Im Rahmen zahlreicher Klagen und Mahnschreiben der EU-Kommission, die die Brüsseler Behörde einmal monatlich an die Staaten versendet, ist Österreich diesmal in vier Fällen betroffen. Klagen gibt es zu den Bereichen Jagd auf wilde Vögel und fehlende Information zur Entsorgung radioaktiver Abfälle.
Ein Mahnschreiben betrifft eine Finanzhilfe für einen Bürobau in Wien. Darüber hinaus gibt es ein Aufforderungsschreiben zu Nuklearabfällen.
Gemeinsam mit Kroatien und Italien verklagt die Kommission Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), da die endgültigen nationalen Programme für die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle nicht gemäß der entsprechenden Richtlinie Brüssel mitgeteilt wurde. Diese Art von Abfällen fällt auch als Nebenprodukt nicht zur Stromerzeugung genutzter Nuklear- und Strahlentechnologien an, beispielsweise in der wissenschaftlichen Forschung und verschiedenen medizinischen Anwendungen.
Eine Klage gegen Österreich gibt es auch wegen eines Verstoßes gegen EU-Vorschriften über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten. Das Land Niederösterreich habe die Jagd auf Waldschnepfen (Scolopax rusticola) während ihrer Brut- und Aufzuchtzeit genehmigt. Waldschnepfen gehören zu den geschützten Vogelarten.
Ein sogenanntes Mahnschreiben - mit Gründen versehene Stellungnahmen - erhielt Österreich von der Kommission wegen der Vergabe öffentlicher Aufträge, konkret wegen einer direkten Finanzhilfe, die von der Stadt Wien für den Bau ihres neuen Bürogebäudes verwendet wurde. Die Stadt Wien habe sich zur Anmietung eines Gebäudes verpflichtet, bevor dieses überhaupt gebaut wurde. Dieser Vertrag sei als gemischter öffentlicher Bauauftrag und nicht nur als reiner Mietvertrag anzusehen, und daher hätte eine Ausschreibung durchgeführt werden müssen. Da dies nicht erfolge, habe die Stadt Wien nach Ansicht der Kommission gegen die EU-Vorschriften der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung potenziell interessierter Wirtschaftsbeteiligter verstoßen.
Schließlich gibt es ein Aufforderungsschreiben - die erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens - betreffend Nuklearabfälle. Gemeinsam mit Großbritannien, Niederlanden, Portugal, Italien, Polen, Tschechien, Ungarn und Rumänien wird Österreich von der Kommission vorgeworfen, die Richtlinie über die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle nicht ordnungsgemäß umgesetzt zu haben. Dies sei aber notwendig, damit künftige Generationen keine unangemessenen Lasten aufgebürdet bekommen.
Sowohl beim Mahnschreiben als auch beim Aufforderungsschreiben hat Österreich zwei Monate Zeit zu antworten. Wenn dies nicht ausreichend oder gar nicht erfolgt, kann die Kommission vom Mahnschreiben zur Klage und vom Aufforderungsschreiben zum Mahnschreiben den Druck erhöhen.