Verfassungsgerichtshof muss sich erneut mit Glücksspiel befassen
Wien (APA) - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) muss sich schon wieder mit dem heimischen Glücksspielgesetz (GSpG) auseinandersetzen. Diesmal...
Wien (APA) - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) muss sich schon wieder mit dem heimischen Glücksspielgesetz (GSpG) auseinandersetzen. Diesmal geht es um die Glücksspielabgabe, gegen die sich „Pokerkönig“ Peter Zanoni seit Jahren wehrt. Er schuldet der Finanz aus diesem Posten zwischenzeitlich eine halbe Milliarde Euro, will und kann aber nicht zahlen.
Insgesamt drei Individualanträge hat Zanoni beim Verfassungsgerichtshof eingebracht, wie er auf Nachfrage der APA sagte. Die Beschwerden betreffen die Glücksspielabgabe sowie die Übergangsfristen für das Pokerspiel außerhalb von Casinos. Poker ist ab 2020 ausschließlich in den Spielbanken des teilstaatlichen Glücksspielkonzerns Casinos Austria erlaubt, Zanonis alte Konzessionen für seine Concord Card Casinos (CCC) laufen dann aus.
Zu den zwei Gesetzesprüfungsverfahren beim VfGH, die die Glücksspielabgabe betreffen, hat die Regierung nun ihre Stellungnahme abgegeben. Am Mittwoch segnete der Ministerrat diese ab - so wie es die Formalitäten vorsehen. Ein Sprecher der Finanzministeriums bestätigte der APA, dass es um ein Abgabeverfahren bzw. Poker außerhalb von Spielbanken geht.
Der Verfassungsgerichtshof prüft nun die strittigen Passagen aus dem Glücksspielgesetz, das schon in der Vergangenheit mehrmals repariert werden musste. Eine Entscheidung gibt es erst bei einer der nächsten Sessionen, sagte ein VfGH-Sprecher zur APA.
Wenn sich eine Person oder Firma von einem Gesetz direkt betroffen fühlt, kann sie beim VfGH einen Individualantrag auf Prüfung des Gesetzes einbringen. Auch Gerichte können Gesetze, an deren Verfassungskonformität sie zweifeln, vor den VfGH bringen. Insgesamt gibt der VfGH nur jedem zehnten Antrag statt.
Das Thema Glücksspiel hält den VfGH ziemlich auf Trab. „15 Prozent unseres Gesamtanfalls macht Glücksspiel aus“, so der Sprecher des Gerichts. Großteils handelt es sich dabei um Beschwerden wegen beschlagnahmter Automaten. Die Betreiber der aus Behördensicht illegalen einarmigen Banditen wehren sich oftmals mit allen juristischen Mitteln gegen Razzien und Konfiszierungen, decken etwa die Finanzbeamten mit Anzeigen ein.
Auch Pokerbetreiber Zanoni lässt nicht locker. Er sieht nicht ein, wie die Finanz die 16-prozentige Glücksspielabgabe beim Pokern berechnet. „Die Glücksspielabgabe wird vom Einsatz der Spieler bemessen. Dieser fließt aber mir gar nicht zu“, argumentiert Zanoni. Die Finanz wolle ein Vielfaches seiner Einnahmen von ihm, das könne nicht sein. Seit 2011 hätten ihm die Steuerbehörden rund 500 Mio. Euro aus dem Posten Glücksspielabgabe vorgeschrieben.
Zanoni sieht in den VfGH-Verfahren „die letzte Chance, das Ruder herumzureißen“. Hoffnung macht ihm das kürzlich ergangene Urteil zur Vorarlberger Kriegsopferabgabe - da hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in seinem Sinne entschieden. In dem jahrelangen Streit wegen einer ebenfalls millionenschweren Steuernachzahlung im Ländle kippte das Höchstgericht die dortige Kriegsopferabgabe und die Vergnügungssteuer. Der VwGH ging gänzlich von seiner bisherigen Auffassung ab, dass beim Pokern Spieleinsätze Eintrittsgelder seien. Das Land Vorarlberg hat gegen das Urteil eine außerordentliche Revision angekündigt.
~ WEB http://www.verfassungsgerichtshof.at ~ APA352 2018-05-17/14:17