Justiz und Kriminalität

Zweieinhalb Jahre Haft nach Schlägen auf Gauder Fest

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Die Strafen für Körperverletzungsdelikte wurden in letzter Zeit empfindlich erhöht. So können handfeste Meinungsverschiedenheiten in Bierzel...

Die Strafen für Körperverletzungsdelikte wurden in letzter Zeit empfindlich erhöht. So können handfeste Meinungsverschiedenheiten in Bierzelten – früher ja keine Seltenheit – heute auch schon mal direkt ins Gefängnis führen. Dies musste nun ein Unterländer am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) verspüren. Freilich hat er ein wenig darauf hingearbeitet. Trotz sechs einschlägiger Vorstrafen zu Körperverletzungen unter Alkoholeinfluss konnte sich der Arbeiter am Gauder Fest nämlich wieder nicht im Zaum halten und verpasste während der Probezeit zur bedingten Haftentlassung einem Besucher einen verschobenen Nasenbeinbruch. Richter Andreas Mair konterte erstinstanzlich mit zwei Jahren Gefängnis und widerrief dazu sechs Monate bedingt nachgesehene Haft. Das erschien wiederum dem Ungestümen als zu strenge Sanktion. Das OLG gab der Berufung jedoch keine Folge. Es bleibt bei zweieinhalb Jahren Haft. Mildernd sei nur die zwischenzeitliche Bereitschaft zur Therapie. Angesichts eines Strafrahmens von ein bis zehn Jahren für absichtlich schwere Körperverletzung sei eine Herabsetzung nicht zulässig. Schließlich war die Tat während der Probezeit begangen und kein Schmerzensgeld bezahlt worden, die Behauptung fehlender Erinnerung sei noch lange kein reuiges Geständnis.

Zur Hälfte bedingte 7200 Euro Geldstrafe nahm am Landesgericht ein Bodybuilder aus dem Außerfern an. Er hatte Trainingspartnern über zwei Jahre für minimalen Aufschlag illegale Dopingmittel aus dem Internet besorgt. Das Auffliegen der Sache bezeichnete der Angeklagte vor Gericht als „Selbst­reinigungsprozess“. (fell)