Auf Diebstahl von Reitsätteln spezialisiert: 40-Jähriger verurteilt
Korneuburg (APA) - Wegen Diebstahls wertvoller Reitsättel ist ein 40-Jähriger am Freitag in Korneuburg vor Gericht gestanden und rechtskräft...
Korneuburg (APA) - Wegen Diebstahls wertvoller Reitsättel ist ein 40-Jähriger am Freitag in Korneuburg vor Gericht gestanden und rechtskräftig zu sechs Monaten Haft - als Zusatzstrafe - verurteilt worden. Er soll die Beute im Gesamtwert von über 100.000 Euro in Reitställen in den Bezirken Hollabrunn und Krems gemacht haben. Der Pole hatte sich nicht schuldig bekannt, er wollte mit den Sätteln nur gehandelt haben.
In dem Fall waren nach Polizeiangaben vom Vorjahr internationale Ermittlungen erfolgt, die zur Klärung einer Serie von Einbruchsdiebstählen in Reitsportanlagen in Deutschland und Niederösterreich führten. Im Bundesland waren im Jahr 2016 insgesamt neun Reitställe heimgesucht worden, aus denen 118 Sättel erbeutet wurden. Der einem aus Polen stammenden Duo zugerechnete Gesamtschaden wurde von Kriminalisten damals mit über 400.000 Euro beziffert. Ein 37-Jähriger wurde im August 2016 in Berlin festgenommen, in der Folge nach Österreich ausgeliefert und in Krems vor Gericht gebracht.
Für den heute 40-Jährigen klickten im Oktober 2016 aufgrund eines EU-Haftbefehls in Krackow (Mecklenburg-Vorpommern) die Handschellen. Bei einer Hausdurchsuchung in Polen wurden neben fünf Reitsätteln, die Coups in Deutschland zugeordnet wurden, schriftliche Unterlagen über den Verkauf zahlreicher weiterer sichergestellt. Der Mann stand in der Causa bereits 2017 in Bonn und zuvor in seiner Heimat vor Gericht - Richterin Xenia Krapfenbauer berichtete von insgesamt zehn Vorstrafen. Er wurde aus der Haft nach Österreich ausgeliefert.
Die Staatsanwältin legte dem 40-Jährigen zur Last, mit Mittätern in drei Anlagen in den Bezirken Hollabrunn und Krems (in Göllersdorf, Rohrendorf und Aspersdorf) eingedrungen zu sein. Die Sättel im Wert von je 1.000 bis 4.000 Euro seien oft zusätzlich gesichert gewesen. Beim Abtransport an einem Tatort verlor der Beschuldigte einen Handschuh, in dem seine DNA-Spuren festgestellt werden konnten. Über Telefondaten wurde erhoben, wo er wann eingeloggt war. Zudem habe ihn der in Krems verurteilte Mittäter belastet.
Vor der Anreise zu den Tatorten waren via Internet die Gegebenheiten ausgekundschaftet worden, meinte die Anklägerin. Die gestohlenen Sättel wurden in der Folge verkauft.
Seine Freundin habe mit Reitsätteln gehandelt, sagte der Angeklagte. Er habe diese teilweise von anderen übernommen oder vom Flohmarkt erworben und weiter verkauft, ließ er via Dolmetscher wissen. Aufgrund der vorhandenen Unterlagen habe er nicht angenommen, dass die Sachen gestohlen sein könnten, beteuerte er. Zudem kontrolliere die Polizei regelmäßig den Flohmarkt und schaue sich die angebotenen Waren dort an.
Die Staatsanwältin bezeichnete seine Verantwortung unter Hinweis auf die Beweise als völlig unglaubwürdig. „Kriminaltouristen“ brauche man in Österreich nicht, verwies sie auf das getrübte Vorleben des Beschuldigten. Aus Sicht von Rechtsanwalt Gerald Perl sei die Faktenlage zu dünn für einen Schuldspruch. Wie der Handschuh dorthin kam, wisse er nicht - er war nicht dort, lautete das Schlusswort des 40-Jährigen vor der Urteilsberatung.
Der Mann wurde unter Bedachtnahme auf das deutsche Urteil von dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe zu sechs Monaten Zusatzstrafe verurteilt, die er auch verbüßen muss - eine bedingte Entlassung lehnte die Richterin aufgrund der „massiven Vorstrafenbelastung“ in Polen ab. Neben den DNA-Spuren und Telefonauswertungen hätten auch die Daten des von ihm angemieteten Mietwagens zu den Tatorten und -zeiten gepasst. Dass er nur mit den Sätteln gehandelt habe, „war eine reine Schutzbehauptung“, so Krapfenbauer. Für den Schöffensenat bestand kein Zweifel, dass er der zweite Mann bei den gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstählen in die Sattelkammern gewesen sei.