Vorwärts unterlag Lindenberger mit Klage
Das Verfahrenskarussell zwischen der Partei Vorwärts Tirol und deren Ex-Obmann Hans Lindenberger geht munter weiter. Nach dem 725.000-Euro-V...
Das Verfahrenskarussell zwischen der Partei Vorwärts Tirol und deren Ex-Obmann Hans Lindenberger geht munter weiter. Nach dem 725.000-Euro-Vergleich mit der Ex-Wahlkampfagentur Pixel und diversen Anerkenntnissen durch die Ex-Abgeordneten Josef Schett und Maria Zwölfer blieb Vorwärts nur noch Lindenberger, um von ihm restliche 209.533 Euro nicht beantragter Parteiförderung von 2016 einzuklagen. Das Landesgericht wies die Vorwärts-Klage gestern jedoch zur Gänze ab — und relativierte teils auch das OGH-Erkenntnis zur Verpflichtung der Abrufung der Vorwärts-Förderung durch die späteren Impuls-Abgeordneten. Im Gegensatz zum OGH-Erkenntnis fußt dieses Urteil nämlich erstmals auf maßgeblichen Zeugeneinvernahmen vom Alt-Landtagspräsidenten Herwig van Staa abwärts. Richterin Elisabeth Walch urteilte darauf, dass Lindenberger zur Unterlassung der Anträge kein Vorwurf zu machen sei.
Aufgrund von Gutachten von bekannten Professoren des Öffentlichen Rechts sowie Entschließungen des Landtages, in welchen der Landesregierung sogar untersagt worden war, weiter Gelder an Vorwärts auszuzahlen, habe Lindenberger jeglicher Schädigungsvorsatz gefehlt.
Lindenberger-Anwalt Hermann Holzmann auf Anfrage der TT: „Es gibt wohl keinen ernstzunehmenden Menschen, der sich da damals anders verhalten hätte. Sogar die Gerichte bestätigten damals Lindenbergers Handlungsweise. Sollte er sich da dagegenstellen?" Vorwärts kann dagegen nun wieder berufen. (fell)