Asyl -Außenministerium kritisiert Entwurf des Innenministeriums
Wien (APA) - Das Völkerrechtsbüro des Außenministeriums hält dem Innenministerium vor, dass Teile des Fremdenrechtspakets im Widerspruch zu ...
Wien (APA) - Das Völkerrechtsbüro des Außenministeriums hält dem Innenministerium vor, dass Teile des Fremdenrechtspakets im Widerspruch zu internationalen Menschenrechtsverpflichtungen stehen - konkret die Verschärfung für straffällige jugendliche Asylwerber und die Verlängerung der Staatsbürgerschafts-Wartefrist für Asylberechtigte. Scharfe Kritik daran üben auch die Rechtsanwälte und die SOS Kinderdörfer.
Die von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) vorgelegte Fremdenrechtsnovelle 2018 sieht vor, dass für jugendliche Straftäter im Asylrecht dieselben Konsequenzen gelten wie für Erwachsene - vom Ausschluss aus dem Familienverfahren über Verlust des Aufenthaltsrechts bzw. Status des subsidiär Schutzberechtigten bis hin zur Abschiebung. Dabei schreibt das Jugendgerichtsgesetz vor, dass Jugendlichen die Chance auf Resozialisierung nicht durch zusätzliche, zur Strafe hinzutretende Folgewirkungen erschwert oder unmöglich gemacht werden soll.
Diesen Grundsatz für den Asylrechts-Bereich aufzuheben steht „mit Österreichs internationalen Menschenrechtsverpflichtungen im Widerspruch“, stellt das Völkerrechtsbüro im von Karin Kneissl (FPÖ) geführten Außenministerium fest - und verweist auf die Kinderrechtskonvention. Die SOS Kinderdörfer erinnern an den Anlass dieser Regelung: Der Verwaltungsgerichtshof hat nämlich kürzlich festgestellt, „dass dieser besondere Schutz selbstverständlich für alle Jugendlichen in Österreich gilt, unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus“.
Ein „Spannungsverhältnis“ zur Genfer Flüchtlingskonvention sieht das Völkerrechtsbüro darin, dass anerkannten Flüchtlinge künftig (wie Migranten auch) zehn statt bisher sechs Jahre auf die Staatsbürgerschaft warten sollen. Die GFK schreibe die beschleunigte Einbürgerung von Flüchtlingen vor. Deshalb sollte man zumindest nur auf acht Jahre verlängern, wird in der Stellungnahme empfohlen.
„Es gibt daher aktuell keine budgetäre Bedeckung für Deutschkurse für AsylwerberInnen“ wird zudem trocken zur Tatsache mitgeteilt, dass auch aussichtsreiche Asylwerber keinen Rechtsanspruch mehr auf Sprachkurse haben, sondern diese nur unter Berücksichtigung der finanziellen Ressourcen bekommen sollen. Und erklärt: Im jetzt zuständigen Außenministerium sei man bei der Budgeterstellung davon ausgegangen, dass sich darum das damals zuständige Innenministerium kümmert.
Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) fordert, sowohl die Verschärfung für straffällige junge Asylwerber als auch die verlängerte Staatsbürgerschafts-Wartefrist ersatzlos zu streichen. Die Rechtsanwälte sehen noch andere bedenkliche Punkte: Dass (künftig automatisch als gestellt geltende) Asylanträge hier Neugeborener ohne nähere Befassung der Behörden zurückgewiesen werden, wenn über einen Elternteil eine „aufenthaltsbeendende Maßnahme“ verhängt wird, steht im „groben Widerspruch“ zur mit der EU-Asyl-Verfahrensrichtlinie gebotenen Einzelfallprüfung. Bei Kinderflüchtlingen hätten die Behörden sogar eine besondere Ermittlungspflicht.
Verfassungswidrig könnte zudem die Verkürzung weiterer Fristen für Beschwerden (etwa gegen „aufenthaltsbeendende Maßnahmen“ oder gegen Aberkennung von Asyl) von vier auf zwei Wochen sein. Der Verfassungsgerichtshof habe schon dreimal verkürzte Beschwerdefristen in Asylverfahren aufgehoben, merken die Rechtsanwälte an.
Die SOS Kinderdörfer kamen in Summe zum Schluss: Der Entwurf nehme „in keinerlei Art und Weise auf Kinderrechte und die Bedürfnisse von besonders vulnerablen Personen, zu welchen insbesondere unbegleitete aber auch begleitete minderjährig Flüchtlinge gehören, Rücksicht. Dadurch wird das Kindeswohl der betroffenen Kinder gefährdet.“ Kritisiert wird zudem, dass in der Vorlage Kickls der Anschein erweckt werde, „als handle es sich bei asylwerbenden Personen pauschal um Menschen, welche den österreichischen Staat ausnutzen oder kriminelle Tendenzen haben würden“.
~ WEB http://www.fpoe.at ~ APA029 2018-05-19/07:01