Innenpolitik

Regierung hofft auf eine „Gesundheitsmilliarde“

Foto: iStock
© iStockphoto

Für Hauptverbandschef Biach ist das Einsparungsziel ohne AUVA „schwierig“ zu erreichen. Er korrigiert die Angaben über die Funktionäre.

Von Cornelia Ritzer

und Serdar Sahin

Wien –Keine Gesundheitsreform, sondern eine Reform der österreichischen Sozialversicherung wollen ÖVP und FPÖ schaffen. Mehr Gerechtigkeit durch „gleiche Leistung für gleiche Beiträge“ unabhängig vom Wohnort, lautet der Slogan von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ). Durch die Einsparungen – gerechnet wird mit einer Milliarde Euro, die dank des Abbaus der „überbordenden Verwaltung“ (Strache) bis 2023 geholt werde – will man „das System für die nächsten Generationen sichern“, sagte Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ).

1 Durch die Reform soll eine Mrd. Euro gespart werden. Wie kommt diese Summe zustande? Diese wichtige Frage wurde nur vage beantwortet. So war die Rede von Einsparungen bei der IT, Synergieeffekte werden auch dank zentralen Einkaufs und allgemein in der „Verwaltung“ erwartet. Es soll keine Kündigungen geben, versprach ÖVP-Klubobmann und Sozialsprecher August Wöginger, da ein Drittel der derzeit bei den Kassen Beschäftigten in den nächsten zehn Jahren ohnehin in Pension gehe und nicht nachbesetzt werde. Auch soll es 80 Prozent weniger Funktionäre, also statt „über 2000“ nur noch rund 400 geben. Analog zur Reduzierung der Träger soll es statt 21 Generaldirektoren künftig auch nur noch fünf geben. Und das sei ein großer Budgetposten, rechnete Vizekanzler Strache vor. So würden sich zahlreiche Direktoren das Gehalt eines Staatssekretärs „genehmigen“, sagte der FPÖ-Chef. Das sind monatlich 14.009 bis 15.760 Euro brutto. Für Strache eine „sehr dicke Suppe mit zu vielen Köchen“. „Verlierer dieser Reform sind definitiv die Vertreter des Systems“, sagte auch Kurz angesichts der geplanten Reduktion von Posten.

„Wir haben nur 1000 und nicht 2000 Funktionäre“, korrigiert Hauptverbandschef Alexander Biach die Angaben der Regierung. „Aber selbst wenn man dort um 200 Stellen reduziert, ersparen sie sich nicht viel. Die Funktionäre kosten 3,6 Millionen Euro im Jahr. Das ist im Übrigen so viel, wie die Kabinettsmitarbeiter in eineinhalb Monaten bekommen“, erklärt Biach.

Klar stellte die Regierungsspitze, dass die von der ­AUVA geforderten 500 Mio. Euro nicht in der Milliarde enthalten sind. Biach ist deshalb skeptisch. Eigenen Berechnungen nach wäre mit den Einsparungen bei der AUVA die Milliarde bis 2023 machbar, sagt er. „Sonst wird es schwieriger.“

2 Was ändert sich für die Versicherten? Laut der von der Regierung in Aussicht gestellten „Gesundheitsmilliarde“ soll es keine überfüllten Ambulanzen, Gangbetten im Spital und lange Wartezeiten auf einen Termin bei niedergelassenen Ärzten mehr geben. Rosige Aussichten, die jedoch bezweifelt werden dürfen – ist die „Gesundheitsmilliarde“ derzeit doch nur eine bloße Ankündigung. Biach legt sich hier fest: „Die Leistungen, die die Versicherten bekommen, dürfen sich nicht verschlechtern.“ Und die Versicherten sollen nicht mehr Beiträge zahlen müssen.

3Welche Auswirkungen gibt es auf die Leistungen? Zentrales Ziel dieser Reform ist die Vereinheitlichung der Leistungen. Dass Versicherte in den Bundesländern unterschiedliche Leistungen bezahlt bekommen, soll damit ein Ende haben. Offen blieb allerdings, was der Maßstab für die geplante Leistungsharmonisierung sein wird. Gleiche Leistung für gleiche Beiträge gelte innerhalb eines Trägers, erklärte Wöginger. Die derzeitigen Selbstbehalte, etwa bei den Beamten, bleiben bestehen. Hartinger-Klein meinte zum Schluss der Präsentation jedenfalls, dass die Leistungsharmonisierung „Sache der Selbstverwaltung“ sei.

„Wir haben vor einem Jahr als Hauptverband begonnen, Leistungen zu harmonisieren. Der Großteil ist geschafft – ein paar sind noch übrig. Aber die Leistungen werden immer hinaufharmonisiert“, erklärt Biach, dass sich der Hauptverband immer am höheren Niveau orientiere.

4 Wird durch die Reform an der Selbstverwaltung gerüttelt? „Bei der Selbstverwaltung geht es darum, dass die Leitung dieses Systems in den Händen der Arbeitnehmer- und der Arbeitgebervertretern liegt“, erklärt der Hauptverbandschef. Es sei sichergestellt, dass das weiterhin so bleibt. „Die Regierung hatte ja ursprünglich geplant, dass man Regierungsvertreter in die Gremien setzt. Dagegen haben wir uns gewehrt – das entspricht nicht der Verfassung.“ Statt drei Gremien pro Bundesland gibt es künftig nur noch eines. Für Biach kein Problem. „Das ändert nichts am Machteinfluss. Ob ich einmal oder zweimal tage, ist irrelevant.“