EuGH kritisiert britisches Pensionsrecht nach Geschlechtsumwandlung
Luxemburg (APA/AFP) - In einem Rechtsstreit um die Frage des maßgeblichen Pensionsalters nach einer Geschlechtsumwandlung hat der Europäisch...
Luxemburg (APA/AFP) - In einem Rechtsstreit um die Frage des maßgeblichen Pensionsalters nach einer Geschlechtsumwandlung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine frühere britische Regelung als Diskriminierung eingestuft. Es dürfe niemand gezwungen sein, für die Inanspruchnahme der Pension nach neuem Geschlecht eine zuvor geschlossene Ehe für ungültig erklären zu lassen, entschied der EuGH am Dienstag.
Das Pensionsalter war in der betroffenen Altersgruppe für Männer und Frauen unterschiedlich. Die Klägerin wurde 1948 als Mann geboren und unterzog sich im Jahr 1995 einer Geschlechtsumwandlung zur Frau. Seit 1974 ist sie mit einer Frau verheiratet, die Ehe bestand auch nach der Operation weiter. Eine vollständige Bescheinigung ihrer Geschlechtsumwandlung wäre der Klägerin nach der damaligen nationalen Regelung nur ausgestellt worden, wenn sie ihre Ehe für ungültig erklärt hätte. Erst seit Ende 2014 sind gleichgeschlechtliche Ehen in Großbritannien erlaubt.
Mit 60 Jahren beantragte die Klägerin staatliche Pension, die ihr als Frau ihres Geburtsjahrgangs ab diesem Alter zusteht. Dieser Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass sie mangels einer vollständigen Bescheinigung über ihre Geschlechtsumwandlung in der Frage des Pensionsalters nicht als Frau behandelt werden könne.
Dagegen zog sie vor Gericht. Der oberste Gerichtshof Großbritanniens legte die Frage schließlich dem EuGH vor. Der Gerichtshof in Luxemburg entschied nun, dass die britische Regelung eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstelle und somit nach der entsprechenden EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit verboten sei.
~ WEB http://curia.europa.eu/ ~ APA215 2018-06-26/11:55
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