Missbrauchsopfer bietet Stift Kremsmünster Vergleich an

Steyr (APA) - Zu Beginn des zweiten Prozesstages zu Schadensersatzforderungen wegen Missbrauchs hat ein betroffener Ex-Schüler am Dienstag i...

Steyr (APA) - Zu Beginn des zweiten Prozesstages zu Schadensersatzforderungen wegen Missbrauchs hat ein betroffener Ex-Schüler am Dienstag im Landesgericht Steyr dem oö. Stift Kremsmünster ein Vergleichsangebot gemacht. Das Opfer möchte die Hälfte des Streitwertes, was 50.000 Euro ausmacht. Spätestens nächste Woche werde sich das Benediktinerstift bei dem Kläger melden.

Ungeachtet eines möglichen Vergleichs verhandelte das Gericht aber Fragen zur Verjährung sowie, ob der gewählte Rechtsweg der Zivilklage überhaupt zulässig ist. Dazu wurden das Opfer sowie der Abt des Stiftes befragt. Ein Urteil ergeht schriftlich.

Der heute 42-jährige Kläger war von 1987 bis 1996 Internatsschüler in Kremsmünster und wurde in jener Zeit Opfer von sexuellen Übergriffen des damaligen Internatsleiters. Der Pater wurde 2013 zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Die von Kardinal Christoph Schönborn eingesetzte Opferschutzanwaltschaft, die sogenannte Klasnic-Kommission, leistete dem jetzigen Kläger eine „Gesten-Zahlung“ von 35.000 Euro. Der Betroffene geht jedoch davon aus, dass ihm auch 60.000 Euro Schmerzensgeld und 40.000 Euro Verdienstentgang vom Stift zustehen.

Seine Zivilklage basiert auf den Ergebnissen einer Studie des Münchner Instituts für Praxisforschung und Projektberatung das im Auftrag des Stifts die Missbrauchs- und Misshandlungsfälle nach 1950 aufarbeitete. Die Sozialforscher attestieren darin ein „Systemversagen“, da es im Kloster an Kommunikation, pädagogischer Ausbildung und sexueller Reife gefehlt habe. Dass es sich offenbar nicht um reines Individualverschulden eines Einzeltäters gehandelt habe, sei dem Opfer erst durch Veröffentlichung der Studie im Frühjahr 2015 bewusst geworden, weshalb er das Stift daraufhin klagte.

Der Rechtsvertreter der beklagten Partei erhob jedoch Einwände. So sieht er kein sogenanntes Organisationsversagen vorliegen, zudem sei die Klagsfrist verjährt. Denn erst im März 2018 hatte der Ex-Schüler zivilrechtliche Schritte gesetzt.

Er habe „lange hin und her überlegt“, den Gerichtsweg zu beschreiten. Es kostete ihn enorme Überwindung, begründete der Ex-Zögling am Dienstag die zeitliche Verzögerung. Abermals drohe sein Leben aus den Fugen zu geraten, weil wieder alles hochkomme, meinte er hörbar ergriffen. Nach 120 Therapiestunden wollte er eigentlich „mit dem Ganzen einfach abschließen“.

Mit einem Vergleich könne das Verfahren schnell beendet werden, erklärte das Gericht. Bereits beim ersten Prozesstag Anfang Mai hatte es diese Lösung forciert. Doch bis zum Dienstag waren beide Parteien nicht aufeinander zugegangen. „Zeit ist verstrichen, ohne dass sich etwas getan hat“, stellte die Richterin zu Beginn ernüchternd fest. Dann präsentierte der Kläger doch ein Angebot in Höhe von 50.000 Euro. In einer ersten Reaktion erklärte der Rechtsvertreter des Stiftes den Betrag für zu hoch, nannte seinerseits aber keinen Summe, die das Stift zu zahlen bereit wäre. Am Ende der Verhandlung signalisierte man dann Interesse an Vergleichsgesprächen: „Wir nehmen den Ball gerne auf.“