Mindestlohn in Deutschland hat kaum Auswirkungen auf Beschäftigung

Frankfurt am Main (APA/AFP) - Die Bedenken von Arbeitgebern und Ökonomen waren groß, bevor der Mindestlohn Anfang 2015 in Deutschland eingef...

Frankfurt am Main (APA/AFP) - Die Bedenken von Arbeitgebern und Ökonomen waren groß, bevor der Mindestlohn Anfang 2015 in Deutschland eingeführt wurde. Beschäftigte in Niedriglohnsektoren würden massenhaft ihre Jobs verlieren, weil sie zu teuer würden, lautete die Sorge. Nun liegen der Mindestlohn-Kommission brauchbare Daten vor, und sie zeigen: Passiert ist tatsächlich wenig.

Die Befürchtungen der Mindestlohngegner waren nach gängiger volkswirtschaftlicher Theorie logisch: Wenn Niedriglöhner plötzlich mehr verdienen, als sie dem Arbeitgeber einbringen, dann lohnt sich ihre Beschäftigung nicht mehr. Allerdings zeigt eine Auswertung, die das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit für die Kommission erstellt hat, dass der Arbeitsmarkt nicht zwangsläufig nach dieser klassischen Theorie funktioniert.

Denn in Niedriglohnsektoren ist die Tarifbindung häufig gering und die Arbeitskräfte können leicht ersetzt werden. Dementsprechend können Arbeitgeber ihre Beschäftigten „unter Wert“ bezahlen. Diesen Missstand gleicht ein Mindestlohn aus. Die Autoren des IAB-Berichts glauben auch, dass der Mindestlohn ruhig höher sein kann, ohne dass dadurch allzu viele Menschen ihren Job verlieren. Beleg: Auch in klassischen Niedriglohnbranchen wie der Gastronomie oder der Logistik sind die Löhne laut IAB seit 2015 deutlich gestiegen.

Allerdings warnen die Autoren vor einer übermäßigen Steigerung. Der eine Grund ist, dass eine Anhebung vor allem ostdeutsche Betriebe in Nöte bringen könnte. Dort liegt das Lohnniveau nach wie vor deutlich unter West-Standards.

Eine IAB-Untersuchung aus dem Jahr 2016 hatte gezeigt, dass es sehr wohl einen schwachen negativen Effekt in der Beschäftigung gab - es wurden weniger Menschen neu eingestellt. Das habe aber hauptsächlich Betriebe in Ostdeutschland betroffen. Diese strukturschwachen Regionen könnte ein hoher Mindestlohn am stärksten treffen. Deshalb sollte der bundesweite Mindestlohn sich am Lohnniveau in den schwächsten Regionen orientieren.

Der zweite Grund, den die IAB-Autoren anführen, ist die wirtschaftliche Entwicklung. Seit der Einführung des Mindestlohns brummt die Wirtschaft. Was jedoch passiert, wenn der Aufschwung ins Stottern kommt und die Wirtschaft schließlich wieder schrumpft, ist unklar. Dem IAB zufolge gibt es keine Erkenntnisse, welche Auswirkung der Mindestlohn bei einem Abschwung hat.

Es gibt noch einen weiteren Effekt: Die Zahl der Mini-Jobber hat durch den Mindestlohn deutlich abgenommen. In stark betroffenen Betrieben sank sie laut einer Untersuchung des Statistischen Bundesamts um fast zehn Prozent zwischen Anfang 2015 und Ende 2016. Gleichzeitig nahm aber die Zahl sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter in diesen Betrieben überdurchschnittlich stark zu. Das stützt die Vermutung, dass 450-Euro-Kräfte durch reguläre Teilzeitkräfte ersetzt wurden.

Alle Ergebnisse zum Mindestlohn haben laut IAB jedoch eine Einschränkung: Es ist nicht ausgeschlossen, dass sie durch Lohnbetrug verfälscht werden. So haben Studien des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung und der Hans-Böckler-Stiftung ergeben, dass möglicherweise hunderttausende Menschen durch Abrechnungstricksereien etwa bei der Arbeitszeit weniger als den Mindestlohn für ihre Arbeit erhalten. Der Zoll hatte 2017 rund 2.500 Verfahren wegen Verstößen gegen den Mindestlohn eingeleitet. 2015 waren es nur 700.