Flüchtlinge - EU-Kommission: Kein Asylantrag außerhalb EU möglich

Brüssel (APA) - Die EU-Kommission hat am Dienstag betont, dass ein Asylantrag nicht außerhalb der Grenzen der Europäischen Union gestellt we...

Brüssel (APA) - Die EU-Kommission hat am Dienstag betont, dass ein Asylantrag nicht außerhalb der Grenzen der Europäischen Union gestellt werden könne. „Es gibt kein externes Recht auf Asyl“, sagte eine Sprecherin. Allerdings wurde gleichzeitig betont, dass dies nur die derzeitige Rechtslage sei.

Zu kolportierten Plänen der künftigen österreichischen Ratspräsidentschaft, abgelehnte Asylwerber in Camps außerhalb der EU zu bringen, nahm die Kommission nicht Stellung. Angesprochen auf einen Bericht der „Financial Times“, die ein Papier des österreichischen Innenministeriums zitierte, wonach auch die Idee enthalten sein soll, Flüchtlingen, die auf hoher See aufgegriffen werden, zurück in Camps beispielsweise in Nordafrika zu bringen, anstatt einen EU-Hafen anzulaufen, meinte die Brüsseler Behörde, man habe ein solches Papier noch nicht gesehen und deshalb gebe es dazu keinen Kommentar.

Das Innenministerium bestätigte laut ORF-Radio die Pläne. So heiße es, die Erfahrungen mit Migranten aus Regionen, die sich durch patriarchale und gegen die Freiheit gewandte oder rückwärtsgewandte religiöse Einstellungen auszeichnen, brächten ein erhöhtes Sicherheitsproblem. Diskutiert werden soll das ganze auf Beamtenebene bei einem EU-Treffen zur inneren Sicherheit am 2. und 3. Juli.

Die EU-Kommission verwies darauf, dass sich der Gipfel der Europäischen Staats- und Regierungschefs Donnerstag und Freitag der Woche mit der Migration befassen wird. Dabei werde EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker den EU-Gipfelteilnehmern über das Asyltreffen mit 16 europäischen Staaten vom vergangenen Sonntag berichten. Die Brüsseler Behörde unterstrich, dass bei dem Sonntags-Treffen die allgemeine Ansicht geherrscht habe, dass kein Mitgliedsland allein gelassen werden dürfe und auch keinem unverhältnismäßigem Druck durch Migration ausgesetzt werden dürfe - sei es durch Primär- oder Sekundärmigration.