Maßnahmenvollzug 2 - Justizministerium will „Abstandsgebot“ ausbauen

Wien (APA) - Das Justizministerium ist bestrebt, psychisch kranke Straftäter deutlicher räumlich getrennt von gesunden Strafgefangenen unter...

Wien (APA) - Das Justizministerium ist bestrebt, psychisch kranke Straftäter deutlicher räumlich getrennt von gesunden Strafgefangenen unterzubringen. Die Errichtung von medizinisch-forensischen Zentren ist vorerst nicht mehr angedacht. „Je nach budgetären Möglichkeiten soll das Abstandsgebot aber weiter ausgebaut werden“, heiß es am Dienstagnachmittag aus dem Ministerium.

Für zurechnungsunfähige Straftäter (§ 21 Absatz 1 StGB) stehen bereits die Sonderstrafanstalten Göllersdorf und Asten sowie Krankenanstalten mit speziellen Abteilungen zur Verfügung. Für Täter, die zwar zurechnungsfähig sind, aber unter dem Einfluss einer seelischen oder geistigen Abartigkeit stehen und damit eine Gefahrenquelle darstellen (§21 Absatz 2 StGB), gibt es so genannte Departements - abgesonderte Abteilungen für den Maßnahmenvollzug - in den Justizanstalten Graz-Karlau, Garsten und Stein.

Um eine höhere Effizienz und schnellere Erfolge bei den Therapien und damit einen schnelleren Wegfall der Gefährlichkeit der Betroffenen zu erreichen, will Justizminister Josef Moser (ÖVP) bei der Betreuung der beiden Tätergruppen eine genauere Unterscheidung vornehmen. Die Behandlung der Betroffenen soll zukünftig bereits beginnen, bevor die Fälle vor Strafgerichten verhandelt werden, um dann eine rasche Überstellung in den ambulanten Vollzug zu ermöglichen. Dem ambulanten Vollzug soll zukünftig grundsätzlich der Vorzug gegenüber einer bedingten Entlassung aus der Maßnahme gegeben werden.