Verfassungsrichter entscheiden über Bankomatgebühren

Wien (APA) - Mit fast zwei Stunden relativ lange und durchaus angeregt verlief heute am Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Wien die öffentlich...

Wien (APA) - Mit fast zwei Stunden relativ lange und durchaus angeregt verlief heute am Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Wien die öffentliche Verhandlung zum Thema Bankomatgebühren. Seit 13. Jänner 2018 sind neue Bestimmungen in Kraft, die es Banken grundsätzlich verbieten, ihren Kunden für Bargeldabhebungen an Geldautomaten ein Entgelt zu verrechnen, außer es wurde im Einzelnen ausgehandelt.

Das gilt auch für Abhebungen bei Bankomaten von unabhängigen Betreibern wie First Data oder Euronet. Euronet verrechnet bekanntlich als einziger Anbieter seit dem Sommer 2016 bei Bargeldbehebungen an den eigenen Geräten einen Fixbetrag von 1,95 Euro pro Behebung.

495 kartenausgebende Kreditinstitute haben sich in der Folge an den VfGH gewandt und die Aufhebung des § 4 Abs. 2 und § 4a Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG) verlangt. Die Banken bringen vor, dass sie durch die Regelungen in ihrem Recht auf Unversehrtheit des Eigentums, im Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz und im Recht auf Erwerbsfreiheit verletzt sind.

Die Verfassungsrichter hinterfragten am Dienstag bei der Erörterung unter anderem, wie sich die Einführung von Entgelten für Bargeldbehebungen mit dem gesetzlichen Grundsatz verträgt, dass Buchgeld jederzeit in Bargeld umgewandelt werden kann, ohne dass dafür ein Entgelt bezahlt werden müsse. Weiters, ob solche Entgelte für die Banken ein Kostenrisiko bedeuten und ob sie zu einer Verschlechterung bei der Bargeldversorgung führen.

Univ. Prof. Raimund Bollenberger führte als Rechtsvertreter der antragstellenden Banken aus, dass der Anteil der von den inländischen Kreditinstituten betriebenen Geldausgabeautomaten seit Jahren rückläufig sei. Demnach sei der Anteil der Drittanbieter seit 2012 von 6,5 auf fast 14 Prozent gestiegen. Von den laut Nationalbank 8.769 aufgestellten Bankomaten würden 7.364 von österreichischen Anbietern und 1.140 von First Data betrieben. Die Anzahl der von Euronet betriebenen Geldausgabeautomaten sei von 120 im Jahr 2016 auf über 200 gestiegen, sagte Bollenberger. Rein rechnerisch sind es aufgrund seiner Angaben 265.

Ein Verbot von Bankomatgebühren werde zu einer Verschlechterung und Verteuerung der Bargeldversorgung führen, so Bollenberger. „Die Entgelte für die Euronet-Kunden werden am Ende von den österreichischen Konsumenten zu bezahlen sein“, warnte der Rechtsvertreter. Weiters wies Bollenberger darauf hin, dass Österreich in Europa zwar noch immer die höchste Dichte an Bankomaten habe, sich die Situation für die österreichischen Betreiber aber durch die gesetzliche Regelung sicher nicht verbessern werde.

Ob die Banken mit den Geldausgabegeräten einen Gewinn oder Verlust machen, sagte Bollenberg nicht - Banken dürften die Kosten dafür nicht offenlegen. Laut Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) sei das aber ein Verlustgeschäft, während das Geschäft mit POS-Terminals positiv sei.

Bollenberger geht davon aus, dass die Zahl der Drittanbieter, die Entgelte verlangen, steigen wird. Auch First Data könnte jederzeit Standortentgelte einheben. „Der Markt wartet den Verfassungsgerichtshof ab“, so Bollenberger. Es dürften deutlich mehr Anbieter auf den österreichischen Markt drängen. Es gebe dann auch keinen Wettbewerb zwischen den unabhängigen Anbieter mehr und diese könnten verlangen, was sie wollten.

Die Banken müssten ihre Mehrkosten auf ihre gesamten Kunden abwälzen. Das Umverteilungsrad werde sich immer schneller drehen. Das Geldausgabegeschäft werde unrentabel und zu Lasten der Verbraucher werde es weniger Ausgabegeräte geben, vor allem auf dem ländlichen Gebiet. Die österreichischen Kreditinstitute könnten Standortentgelte der Drittanbieter nicht verhindern, es gebe kein Vertragsverhältnis mit ihnen.

Ein Ausweg wären eigene Geldausgabegeräte, bei denen nur mit institutseigenen Karten Geld behoben werden könne. Für Behebungen im Ausland oder bei anderen Anbietern bräuchte man dann eine zweite Karte. Deutsche Banken hätten bereits ein solches System. Im derzeitigen Mastercard-System wäre dies aber nicht möglich, so Bollenberger auf Nachfrage eines VfGH-Richters. Hervorgehoben wurde von Bankenseite auf VfGH-Nachfrage auch, dass laut Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) Bargeld bei Zahlungsmitteln an erste Stelle stehe, unbare Zahlungsmethoden am POS aber den Absatz förderten.

Bezüglich der Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung unterschied Bollenberger zwischen Alt-, Neu- und künftigen Verträgen, wobei bei alten laut OGH keine Änderungen möglich seien, bei Neuverträgen das Problem der Berücksichtigung von „unkontrollierbaren“ Drittanbietern in Pauschalverträgen bestehe. Das VZKG selbst verlange aber keine Pauschalverträge, so Bollenberger auf Nachfrage eines VfGH-Richters, das ergebe sich aber indirekt in Verbindung mit einem OGH-Urteil - und ein Kalkulationsproblem habe man immer.

Auf die Frage eine VfGH-Richterin, ob bei Aufhebung der Gesetzesbestimmungen die Kontogebühren spürbar runter gehen würden, meinte Bollenberger, er habe die Kostenproblematik wohl etwa überzeichnet dargestellt. Zudem sei das Gesetz er seit kurzem in Kraft.

Die Vertreterin der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) bot heute keine neuen Marktdaten mehr an. Sie führte aus, dass der Anteil der Drittanbieter bei den Geldausgabeautomaten sich seit 2012 deutlich erhöht habe und bis 2015 von 6,5 auf 13,7 Prozent angestiegen sei. Wenn Gemeinden zwecks Aufstellungen eines Bankomaten an Drittanbieter herantreten, würden diese Zuzahlungen fordern.

Eine Entscheidung in der Sache wird laut der neuen VfGH-Präsidentin Brigitte Bierlein entweder schriftlich oder mündlich erfolgen. In der laufenden Session sei mit keiner Entscheidung mehr zu rechnen, hieß es.

( 0679-18, Format 88 x 55 mm)

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