Dublin bremst Asyl-Einigung aus
Ein gemeinsames europäisches Asyl-System scheitert noch an zwei von insgesamt sieben Punkten. Diese Streitpunkte allerdings sind derzeit in der EU nicht auszuräumen.
Von Gabriele Starck
Brüssel –Schon lange vor dem Beginn des EU-Gipfels heute Nachmittag in Brüssel war klar, dass das jahrelange Ringen um eine gemeinsame Asyl-Politik auch dieses Mal kein Ende finden wird. Österreichs Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) etwa hofft stattdessen auf den informellen Gipfel am 20. September in Salzburg. Und auch Deutschlands Kanzlerin Angela Merkel (CDU) bremste zu hohe Erwartungen ein, obwohl ihr politisches Schicksal von Ergebnissen, die in Brüssel erzielt werden – und seien es nur zwischenstaatliche –, abhängen könnte (siehe unten).
Daher wohl auch Merkels Anmerkung, dass die Arbeiten ohnehin schon weit gediehen seien. Und wirklich: Fünf von insgesamt sieben Richtlinien für eine Asylreform, die unter anderem die von der CSU beklagten Sekundärbewegungen verhindern sollen, sind unter den EU-Staaten mehr oder weniger geklärt. Eine Einigung mit dem EU-Parlament steht noch aus.
1Wie will man künftig Sekundärbewegungen verhindern? Bei Sekundärbewegungen geht es zum Beispiel um die von Deutschlands CSU-Innenminister angesprochenen Asylwerber, die bereits in einem EU-Land registriert sind oder abgelehnt wurden, aber von dort in ein anderes Land weiterziehen. Die Aufnahmebedingungen – die Rechte und Pflichten des Asylwerbers – sollen EU-weit harmonisiert werden. Eine Wohnsitz- und Meldepflicht soll den Anreiz zum Untertauchen und Weiterziehen abbauen. Wenn sich Asylwerber nicht an Aufnahmebedingungen halten, kann man den Status entziehen oder die Person gar in Gewahrsam nehmen. Sechs Monate nach Antragstellung soll der Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt werden. Auch Sanktionen sind vorgesehen. So soll die Frist für die fünfjährige Wartezeit auf eine Bewerbung für eine langfristige Aufenthaltsberechtigung von vorne beginnen, wenn ein Asylwerber in einem Mitgliedstaat aufgegriffen wird, in dem er nicht aufenthaltsberechtigt ist.
2 Was ist noch beschlussreif? Ein verschärftes Eurodac-System (Fingerabdrücke), das die Identifizierung von Personen erleichtern soll, die sich irregulär in der EU aufhalten. Zudem soll eine neue EU-Asylagentur geschaffen werden, die u.a. Schulungen zur Beurteilung von Asylanträgen im Sinne einheitlicher Asylverfahren anbieten soll. Unstrittig auch ein Neuansiedlungsrahmen, mit dem geregelt werden soll, wie EU-Staaten anerkannte Flüchtlinge, die sich beispielsweise in Flüchtlingslagern außerhalb der EU befinden, neu ansiedeln.
3Was ist strittig? Neben einem einheitlichen Asylverfahren – derzeit bringen unterschiedliche Verfahren unterschiedliche Anerkennungsquoten, was wieder Sekundärbewegungen verursacht – ist es das Dublin-System.
4Worum geht es beim Dublin-System und wo spießt es sich? Laut Dublin muss jenes Land das Asylverfahren abwickeln, in dem ein Migrant erstmals die EU betreten hat. Das belastet die EU-Staaten mit Außengrenzen unverhältnismäßig. Dazu gehören eben auch Italien und Griechenland, wo die weitaus meisten Menschen ankommen. Seit 2016 wird deshalb über eine Reform diskutiert. Der derzeitige Vorschlag des Noch-Vorsitzlands Bulgarien: Liegt ein Land 40 bis 60 Prozent über seinem „fairen Anteil“ an Asylwerbern, sollen sie nach einem Algorithmus, der Bevölkerungsgröße und Wirtschaftswachstum berücksichtigt, umverteilt werden. Italien ist dagegen, weil es dadurch noch mehr Belastung befürchtet. Die Visegrád-Staaten sind gegen diesen Automatismus, weil sie glauben, dass eine Verteilung noch mehr Migranten anzieht. Österreich ist dagegen, weil ein Land selbst entscheiden müsse, welche und wie viele Menschen zuwandern dürfen. Da kein Kompromiss in Aussicht ist, setzt die EU jetzt auf einen stärkeren Außengrenzschutz sowie Asylzentren außerhalb der EU. Allerdings haben Tunesien und gestern auch Albanien solche Lager in ihrem Land abgelehnt.
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